Die Hoffnungen auf Anerkennung dieser so genannten Stranded Costs waren deshalb groß, weil die EU-Kommission erst Ende Juli die von Österreich angemeldeten 8,1 Mrd. S (588,6 Mio. EURO) an unrentabel gewordenen Investitionen gebilligt hatte. Der Verbund hatte 6,3 Mrd. S geltend gemacht, den Löwenanteil davon für das Kraftwerk Freudenau.
Ein Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young für Wirtschaftsminister Martin Bartenstein hat nun ergeben, dass der Verbund im Prinzip förderungswürdig wäre, unter anderem wegen der im Branchenvergleich hohen Verschuldung; allerdings könnten Auswirkungen auf die wirtschaftliche Befindlichkeit des Verbunds durch die geplante Wasserkraftehe mit dem deutschen Energiekonzern E.On derzeit noch nicht abgeschätzt werden.
Bartenstein will in der zweiten Jahreshälfte 2002 neuerlich ein Gutachten einholen und in dieser Sache dann endgültig entscheiden. Auswirkungen auf den Verbund-E.ON-Deal sieht Bartenstein nicht: Der Verbund-Vorstand habe ihm versichert, dass die Gespräche mit E.ON ohne Erwartung einer Refundierung der Stranded Costs geführt worden seien.
Gemäß EU-Recht dürfen Stranded Costs nur dann abgegolten werden, wenn andernfalls die Lebensfähigkeit des betroffenen Unternehmens beeinträchtigt wäre.