Der Ministerrat hat am Montag die Liste jener Ereignisse fixiert, die auf alle Fälle auch über frei empfangbares Fernsehen empfangbar sein müssen. In der entsprechenden Verordnung, die am 1. Oktober in Kraft treten soll, sind vor allem Sportveranstaltungen aufgeführt. Mit dem Neujahrskonzert und dem Opernball finden sich aber auch jeweils eine kulturelle und eine gesellschaftliche Großveranstaltung. "Empfangbar für eine überwiegende Mehrheit der Bevölkerung" Basis der Verordnung ist das Fernseh-Exklusivrechtegesetz. Dieses legt fest, dass Ereignisse von herausragender Bedeutung nicht ausschließlich im Pay-TV und für eine überwiegende Mehrheit der österreichischen Zuseher empfangbar sein müssen. Die betreffenden Events werden per Verordnung - eben der "Schutzliste" - bestimmt. Abgesegnet werden musste diese Liste auch von der EU, die den Mitgliedsstaaten den Schutz einzelner Veranstaltungen im Rahmen der Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" einräumt. "Ereignisse von "erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung" Als Ereignisse von "erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung" werden nach der Verordnung Olympische Sommer- und Winterspiele, Spiele der Fußball-Welt- und Europameisterschaften, an denen Österreich teil nimmt bzw. auf alle Fälle das Eröffnungsspiel, die Halbfinali und das Finale, das österreichische Fußball-Cupfinale sowie Alpine und Nordische Ski-Weltmeisterschaften definiert. Dazu kommen Neujahrskonzert und Opernball. (APA)