Rambus darf seinen Patentanspruch gegenüber Infineon wegen der SDRAM-Technologie nicht weiter verfolgen. Gleichzeitig muss Rambus die Gerichtskosten des Chipproduzenten in er Höhe von 7,1 Mio. Dollar übernehmen. Nach Ansicht des zuständigen Gerichts in Virginia hat das Technologieunternehmen seine Patente und Patentanmeldungen im Standardisierungsgremium JEDEC (Joint Electronic Device Engineering) nicht rechtzeitig bekannt gegeben. "Wir werden gegen das Urteil berufen" "Wir werden gegen das Urteil berufen", erklärte Geoff Tate, CEO von Rambus. Das Technologieunternehmen will weiterhin beweisen, dass es einen rechtmäßigen Anspruch auf die Patente für SDRAM besitzt. Zumindest erzielte Rambus einen Teilerfolg. So wurde die Parallel-Klage des Chipproduzenten, Rambus habe auch bei der Anmeldung der Patente für die DDR-SDRAM-Technologie die Regeln der JEDEC verletzt, abgewiesen. Rambus wurde im vergangenen Mai zu einer Strafe von 3,5 Mio. Dollar verurteilt, weil es bei der Patentanmeldung für die SDRAM-Technologie gegen den JEDEC-Prozess verstoßen hatte. (pte)