Wien - Die AMS-Vorstände Herbert Buchinger und Herbert Böhm drängen die Regierung im Zusammenhang mit der Reform des Arbeitsmarktservice (AMS) auf eine Entscheidung über die dafür nötigen Rücklagen: Sollte das AMS tatsächlich als GesmbH ausgegliedert werden, seien dafür Rücklagen nötig, die zum Bilanzstichtag den Verpflichtungen (Arbeitslosengeld) gegenüber stehen müssen, betonte Buchinger. Dazu gebe es drei Varianten. "Wenn nicht eine dieser drei Möglichkeiten gewählt wird, dann kann nicht ausgegliedert werden", so Buchinger. Finanzmittel für das AMS Die möglichen Lösungswege wären laut Buchinger die Ausstattung der AMS GesmbH mit ausreichenden Finanzmitteln durch den Bund, der Aufbau eigenen Vermögens über eine gewisse Zeitspanne, oder eine Ausfallshaftung des Bundes. Allerdings zweifeln die AMS-Vorstände an der politischen Umsetzbarkeit der ersten beiden Varianten, da sie Budgetbelastungen bzw. höhere Beiträge bedeuten würden. "Die einfachste und technisch am leichtesten machbare" Variante wäre demnach die Ausfallshaftung des Bundes. Allerdings bestehe hier die Gefahr einer höheren Staatsschuld nach den Maastricht-Kriterien, verwies Buchinger auf mögliche Widerstände des Finanzministeriums. Unternehmensstart mit Schulden? An der Notwendigkeit einer Lösung dieser Frage vor der Ausgliederung lässt Buchinger jedenfalls keinen Zweifel: "Laut Handelsrecht geht es nicht, dass ich ein Unternehmen gründe, das sofort überschuldet ist." Auf den Bund sieht er mit einer etwaigen Ausfallshaftung keine neuen Verpflichtungen zukommen: "Es werden nur Verpflichtungen, die der Bund jetzt schon hat, sichtbar." Dass die finanzielle Ausgliederung des AMS wie bei der organisatorischen Ausgliederung 1993 doch noch abgeblasen werden könnte, hofft Buchinger nicht. Er persönlich befürworte die Schaffung einer AMS-Gesellschaft, da damit die längerfristige Planung und Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik möglich werde. Planstart 1. Jänner 2001 Allerdings halten die AMS-Vorstände eine Verzögerung der AMS-Reform für möglich: Zwar seien die Streitigkeiten zwischen Bund, Ländern und Sozialpartnern mittlerweile Detailgesprächen gewichen. Der bisherige Zeitplan, der das Inkrafttreten der Neuregelung mit 1. Jänner 2002 vorsieht, sei angesichts dessen aber "ein bisschen ehrgeizig", so Buchinger: "Detailverhandlungen können sich bekanntlich ziehen." (APA)