Dessau - Ihre Rechte an Bauhausobjekten aus der Zeit von 1926 bis 1932 will die Stadt Dessau möglicherweise vom Bauhaus Archiv Museum für Gestaltung Berlin gerichtlich einklagen. "Experten prüfen unsere Rechtsposition", sagte Stadtsprecher Carsten Sauer am Freitag. Eine Entscheidung werde in den nächsten Wochen erwartet, weil die Frist am Jahresende abläuft. Als Folge der deutschen Teilung werden die Verwertungsrechte bis heute vom Berliner Bauhaus Archiv verwaltet und als Lizenzen an westdeutsche Firmen vergeben. Die Stadt Dessau hatte sich 1999 das Label "bauhausdessau" europaweit schützen lassen und will jetzt die Objekte selbst vermarkten. Die Stadt Dessau argumentiert, dass die Lehrkräfte am Bauhaus als städtische Angestellte gearbeitet haben. Dabei sieht sich die Kommune auch durch kürzlich aufgetauchte und bisher unbekannte Akten bestätigt. Es handelt sich dabei um einen Briefwechsel von 1934 zwischen dem letzten Bauhausdirektor Ludwig Mies van der Rohe und der Stadt Dessau. Er soll beweisen, dass die Rechte immer schon Eigentum der Stadt Dessau waren. (APA)