Wien - Ein "Lückenschluss" beim strafrechtlichen Jugendschutz ist laut VP-Justizsprecherin Maria Fekter Voraussetzung für die Abschaffung des Schwulen-Mindestalters nach § 209 StGB. Eine "ersatzlose Streichung" - im Herbst soll der Verfassungsgerichtshof über eine entsprechende Klage entscheiden - "kommt nicht infrage". Konkret sei die Einführung "eines neuen Paragraphen" zu überlegen, der "geschlechtsneutral für das Alter zwischen 14 und 16 Jahren" gelten solle, meint die Vorsitzende der parteininternen "209er"-Arbeitsgruppe in der VP-Zeitung Neues Volksblatt. Einer Bestimmung, die "nicht freiwillige Fälle" sexueller Beziehungen vor den Richter bringe, etwa "Ausnützung eines Verhältnisses". Dem STANDARD sagte Fekter, das weitere Vorgehen in Sachen "209er" sei in der Koalition noch nicht abgesprochen. Die evangelischen Kirchen halten den "209er" indes für diskriminierend und "in dieser Form nicht haltbar". Kritisiert wurden vom Superintendenten der reformierten evangelischen Kirche, Peter Karner, und dem juristischen Oberkirchenrat der lutheranischen Kirche, Robert Kauer, vor allem drei Punkte: Die Ungleichbehandlung männlicher und weiblicher Homosexueller, die "starre" Altersgrenze von 18 Jahren für Schwule sowie die Bezeichnung der männlichen Homosexualität im Gesetz als "Unzucht". Kauer dazu: "Wenn schon ein Schutzalter, dann ein einheitliches." Bezüglich der Segnung homosexueller Lebensgemeinschaften gebe es innerhalb der evangelischen Kirchen noch unterschiedliche Positionen, berichtete Karner. Seit 1999 nimmt die reformierte Kirche solche Segnungen vor. Bisher waren es erst fünf. (bri/pm/DER STANDARD, Print, 10.9.2001)