Deutschland ist ein Einwanderungsland. Mit dem vom deutschen Innenminister Otto Schily vorgestellten Entwurf für ein Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung hat die Bundesrepublik diese Realität nach 45 Jahren endlich anerkannt. Das ist ein Paradigmenwechsel und zeugt von neuem Selbstverständnis. Dennoch wird Deutschland nicht zum Paradies für Auswanderungswillige. Denn der Akzent der von Schily angepeilten Regelung liegt eindeutig bei der Begrenzung: Auswahl hätte es korrekter heißen müssen. Denn die Regelungen für Ausländer sollen künftig nur dann großzügiger sein, wenn sie den deutschen Interessen unmittelbar nützen. Hochqualifizierten wird der Zuzug unbegrenzt gestattet, andere Zuwanderungswillige werden über ein Punktesystem ausgewählt. Immerhin schlägt Schily keine fixen Quotierungen vor, was auf eine Flexibilität schließen lässt. Schlicht eine Zumutung ist allerdings, dass die Qualifizierung der Eltern über das Nachzugsrecht der Kinder entscheiden soll. Hoch qualifizierte Migranten mit Niederlassungserlaubnis sollen ihre Kinder generell bis zum 18. Lebensjahr mitbringen dürfen, weniger Qualifizierte nur, wenn ihre Kinder mit ihnen im Familienverband einreisen. Werden sie nachgeholt, liegt die Altersgrenze bei zwölf Jahren. Das ist eine so offensichtliche Ungerechtigkeit, dass sie vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben dürfte. Schilys Vorschlag ist auch ein Verstoß gegen die UN-Kinderkonvention und die geplante EU-Richtlinie zum Familiennachzug. Wenn auch viele Details zur Umsetzung der Regelung noch offen sind, so zeichnet sich klar ein hoher bürokratischer Aufwand ab. Es soll in jedem Einzelfall geprüft werden, ob es in Deutschland einen geeigneten Bewerber für eine Stelle gibt. Das ist kompliziert und zeitaufwendig. Es steht auch noch nicht fest, wer diese Feststellungen aufgrund der im Entwurf geforderten "Orientierung auf dem regionalen Arbeitsmarkt" vornehmen soll. Die Kriterien für die Auswahl der Zuwanderer stehen ebenfalls noch nicht fest. Unmissverständlich ist jedoch, dass das Asyl- und Flüchtlingsrecht künftig verschärft werden soll. Schily will nichts von einer Härtefallregelung für abgelehnte Asylbewerber wissen, sondern rascher abschieben. Dass Opfern nicht staatlicher Gewalt kein Asyl gewährt werden soll, ist nicht nachzuvollziehen. Problematisch ist außerdem Schilys Vorschlag, dass Kirchen auf ihre Kosten einer begrenzten Anzahl von Flüchtlingen ein befristetes Aufenthaltsrecht gewähren können. Die Bischofskonferenz hat bereits darauf hingewiesen, dass "die Verantwortung für ein geordnetes Aufnahmeverfahren allein beim Staat liegen muss". Die rot-grüne Regierung hat sich offensichtlich dafür entschieden, dass sie restriktivere Bestimmungen für Ausländer für den Bereich haben will, in dem es nicht um wirtschaftlichen Nutzen, sondern um das menschliche Maß geht. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 9. August 2001)