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Foto: APA/ EPA/ Goettinger Tageblatt
Apetlon - "Die Gänsejagd mit lebendigen Ködern ist verboten", betont Stefan Horvath von der burgenländischen Landesregierung. Sollten im Jagdrevier Apetlon eins nahe des Neusiedler Sees also tatsächlich an den Flügeln amputierte Gänse in Gattern zur Anlockung von Artgenossen aufgestellt worden sein, liege "eine eindeutige Übertretung des Landesgesetzes" vor. Sowie der EU-Vogelschutzrichtlinie, wie Andreas Ranner von der Vogelschutzgesellschaft BirdLife ergänzt. Genau dies will der burgenländische Jäger Hans Titz jedoch gesehen haben: Das Mitglied einer italienisches Jagdgesellschaft habe die verstümmelten Vögel zu Saisonauftakt am 1. August mitgebracht und sich nahe des Gatters auf die Lauer gelegt. Das gab er bei der Gendarmerie an, als er Anzeige erstattete. Derselbe Mann, so Titz, habe bereits in den letzten Jahren Tonbänder im Schilf aufgestellt, die die Schreie der Gänse imitieren: ein Vorgehen, das ihm verboten worden sei. Auch in Ungarns Jagdrevieren sei er einschlägig bekannt. Bei Eintreffen der Gendarmerie hatten die italienischen Jäger eine angebliche "Ausnahmegenehmigung" der Landesregierung erwähnt. Solche gebe es prinzipiell nicht, antwortet Horvath. (bri, DER STANDARD Print-Ausgabe 7.August 2001)