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Foto: APA/Mike Nelson
Die "Cybercops" des Innenministeriums im Kampf gegen Kinderpornografie im Internet registrieren immer mehr Hinweise. Im vergangenen Jahr gingen sie 1.706 gemeldeten Fällen nach. In der ersten Hälfte 2001 waren es schon 1.396 (Stand 1. Juli). Bis Jahresende wird die Zahl der Hinweise auf Kindesmissbrauch im World Wide Web nach Einschätzung von Karl Eichler von der Internet-Meldestelle bis auf rund 3.000 steigen, sagte er am Montag. Bekanntheitsgrad fördert Hinweis-Flut Eichler führt die Hinweis-Flut vor allem auf den steigenden Bekanntheitsgrad der Meldestelle zurück. 1997 wurde die Abteilung gegründet, 1998 meldeten aufmerksame Surfer 389 Verdachtsfälle, 1999 waren es noch 504. Bis Ende 2000 war übrigens ein einzelner Beamter für das Aufspüren von Kinderpornos im Internet im Einsatz, seither sind es drei unter der Leitung eines Polizeijuristen. Heuer 33 österreichische Verdachtsfälle Von den heuer bisher eingegangenen Verdachtsfällen haben 33 einen Bezug zu österreichischen Usern oder Internetanbietern. Im gesamten vergangenen Jahr war das bei insgesamt 47 Hinweisen der Fall (1999: 33; 1998: 27). Die übrigen Verdachtsmomente betreffen Websites oder Newsgroups aus dem Ausland. "Internationale Zusammenarbeit funktioniert erfreulich gut" Geht ein Hinweis ein, müssen die ermittelnden drei Beamten überprüfen, ob es sich tatsächlich um Kinderpornografie handelt, das Material wird qualifiziert und der Server gesucht. Sitzen die Täter in Österreich, führen entweder die Ermittler der Meldestelle oder andere Dienststellen die Amtshandlung durch - Hausdurchsuchung, Sicherstellung des Computers und Auswertung der gefundenen Daten. Ansonsten wird der Fall an die zuständige Behörde im Ausland gemeldet. Die internationale Zusammenarbeit funktioniere erfreulich gut, meint Eichler. Drei Beamte hoffen auf personelle Verstärkung Die drei österreichischen Beamten gehen ausschließlich Hinweisen nach. Nicht Anlass bezogenes Ermitteln, etwa wie in den USA oder Deutschland üblich als "Agent Provocateur", der im Netz aktiv auf die Suche nach Herstellern, Sammlern, Tauschern und Besitzern geht, ist nach heimischem Recht nicht erlaubt. "Es wäre auch personell derzeit gar nicht möglich", sagte Eichler. Doch nicht mehr "Cybercops"? Mit der geplanten Änderung der Strafprozessordnung - voraussichtlich im kommenden Jahr beschlussreif - könnte allerdings dieses aktive Ermitteln doch erlaubt werden, unter gewissen Bedingungen und in enger Zusammenarbeit mit dem Staatsanwalt. "Mit weniger als zehn Leuten" insgesamt werde dann aber nicht viel auszurichten sein, so Eichler. Im Zusammenhang mit der Einrichtung des Bundeskriminalamtes (BKA) hoffen die "Cybercops" daher, "dass man uns nicht vergisst". Zwar sei schon ziemlich klar, dass die Meldestelle im BKA untergebracht sein wird. Nach den bisher bekannten vorläufigen Plänen werde aber an eine personelle Aufstockung offenbar nicht gedacht. Sechs Monate Gefängnis Die meisten Hinweise aus der Bevölkerung betreffen den Verdacht der Weitergabe von pornografischen Kinderbildern über das Netz, bedroht mit bis zu zwei Jahren Haft. Im Februar dieses Jahres beispielsweise wurde in Kärnten ein Chorleiter unter diesem Vorwurf zu acht Monaten bedingt und 75.000 Schilling Geldstrafe verurteilt. Auf den Besitz von Kinderpornografie stehen bis zu sechs Monate Gefängnis oder 360 Tagessätze. Viele Täter sitzen im Ausland Die Produzenten der abscheulichen Bilder sitzen fast immer im Ausland. Ein Fall von Kindesmissbrauch im Zusammenhang mit dem Internet ist in Österreich zuletzt vor rund eineinhalb Jahren aufgedeckt worden. "Bei mindestens 80 Prozent der Bilder, die heute auftauchen, sind die Täter schon bekannt. Neue Fotos kommen kaum hinzu", berichtete Eichler. (APA)