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Dieses Fahrrad würde einer Verkehrskontrolle nicht standhalten

Foto: APA/Nietfeld
Wien - Auf die seit rund drei Monaten geltende neue Fahrradverordnung, wonach Fahrräder beim Verlassen eines Geschäftes vollständig ausgerüstet sein müssen, nehmen Händler offenbar nur selten Rücksicht. Wie der ÖAMTC bekannt gibt, habe ein Test ergeben, dass sich selbst Fachhändler mit der Beigabe eines "Sicherheitsbausatzes" im Plastiksackerl behelfen. Supermärkte bieten meist nicht einmal das. Die richtige Ausstattung ist im Gesetz genau festgelegt. Vorne muss ein weißer Scheinwerfer und hinten ein rotes dauernd leuchtendes oder blinkendes Rücklicht angebracht sein. Außerdem sind Reflektoren vorgeschrieben, die nach vorne weiß, nach hinten rot, und an der Seite der Pedale gelb oder weiß sein müssen. Auch eine funktionstüchtige Glocke oder Hupe muss vorhanden sein. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nur bei Tag und guter Sicht abgenommen werden. Die Reflektoren und die Warneinrichtung müssen allerdings immer vorhanden sein. Bei einem nicht ordnungsgemäßen Zustand des Fahrrades sieht die Straßenverkehrsordnung einen Strafrahmen von 10.000 Schilling vor. Unter dem Titel der Gewährleistung habe der Käufer aber sechs Monate lang das Recht, vom Händler die Ergänzung eines allenfalls - ohne Information und Zustimmung des Kunden - unvollständig ausgelieferten Fahrrades zu verlangen. Wer noch einen älteren Drahtesel fährt, für den gilt eine Übergangsfrist bis Ende Mai 2003. (APA)