Berlin - Homosexuelle Paare können in Deutschland seit Mittwoch ihre Partnerschaft amtlich eintragen lassen. Mit dem Gesetz will die rot-grüne Bundesregierung zum Abbau der Diskriminierung homosexueller Menschen beitragen. Außerdem geht es der Regierung um den "Respekt vor anderen Lebensformen" und um die "Förderung stabiler persönlicher Beziehungen bei Menschen, die mit Rechten und Pflichten füreinander einstehen wollen". Die Kernpunkte des Gesetzes: - Die Eingetragene Partnerschaft wird vor einer Behörde begründet, die von den Ländern bestimmt wird (Standesämter, Regierungspräsidien, Landesverwaltungsamt, in Bayern vermutlich Notare). - Das Paar kann wie im Eherecht einen gemeinsamen Namen bestimmen. - Die Lebenspartner haben gegenseitige Unterhaltspflichten und -rechte. - Sie haben außerdem das "kleine Sorgerecht" und können mitentscheiden in Angelegenheiten des täglichen Lebens eines Kindes, das einer der Partner in die Partnerschaft einbringt. Homosexuelle Paare können jedoch keine Kinder adoptieren. - Der überlebende Lebenspartner ist erbberechtigt und kann den Mietvertrag übernehmen. - Vor Gericht haben Lebenspartner Zeugnisverweigerungsrechte. - Sie können sich gegenseitig in die Kranken- und Pflegeversicherung einbeziehen. - Ausländische Lebenspartner können nachziehen und eingebürgert werden. - Für die Aufhebung der Lebenspartnerschaft ist das Familiengericht zuständig. Bei einer Trennung bestehen Unterhaltsrechte. Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist gesetzlich nicht mit der Ehe gleich gestellt. Zusätzlich hat der Bundestag ein Ergänzungsgesetz beschlossen, das die Zustimmung der Länder braucht. Es betrifft vor allem Steuern und Sozialleistungen und wird derzeit von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe bearbeitet. (APA/dpa)