Wien - Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger hat sich in einem Arbeitspapier mit der Quantifizierung von möglichen Maßnahmen zur Einnahmensteigerung der Krankenkassen befasst. Betrachtet wurden aus einer "rein ökonomischen" Sichtweise u.a. Beitragserhöhungen - bzw. -verschiebungen sowie die Zweckbindung von Steuern und die Wertschöpfungsabgabe. Berechnet wurde etwa eine Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage von derzeit 44.400 Schilling. Eine Anhebung auf 50.000 S würde 1,2 Mrd. S bringen, bei 55.000 S lägen die Mehreinnahmen bei zwei Mrd. S, bei 60.000 S würden sie auf 2,6 Mrd. S steigen und eine völlige Aufhebung würde fünf Mrd. S Mehreinnahmen bedeuten. Betroffen wären von einer Anhebung 250.000 Angestellte und 20.000 Arbeiter. Würde der Arbeitslosenversicherungsbeitrag um 0,1 Prozent gesenkt und dieses Potenzial der Krankenversicherung zugeleitet werden, würde das 860 Mill. S bringen. Dies wäre angesichts der derzeitigen Überschüsse in der Arbeitslosenversicherung nicht unmöglich. Eine Anhebung des Krankenversicherungsbeitrages um 0,1 Prozent brächte 1,449 Mrd. S. Im Zusammenhang mit der Forderung nach einer Wertschöpfungsabgabe bezeichnet es der Hauptverband als "zweckmäßig", die Ausgaben des Betriebes zu besteuern. Herangezogen könnte dabei werden Abschreibungen, sonstiger Betriebsaufwand (Verwaltung, Instandhaltung, Versicherungen, Mieten, Leasing, Werbeaufwand) sowie Aufwandszinsen. Steuern auf Produkte, die die Gesundheit gefährden können, könnten nach Ansicht des Hauptverbandes zumindest teilweise zweckgebunden werden. Konkret angeführt werden hier die Tabaksteuer mit einem Gesamtvolumen von 17,3 Mrd. S und die Mineralösteuer mit 38,1 Mrd. S sowie die Alkoholsteuer (1,7 Mrd. S) die Biersteuer (2,8 Mrd. S) die Schaumweinsteuer (350 Mill. S) und die Kraftfahrzeugsteuer (1,46 Mrd. S). (APA)