Tino sollte es nicht persönlich nehmen. Aber die Bundesregierung will dem Dreizehnjähren mit der Zahnspange an den Kragen: Überraschend findet sich in der Regierungsvorlage zum neuen ORF-Gesetz ein Verbot von Cross-Promotion, kreuzweiser Werbung zwischen ORF-Medien (außer reinen Programmhinweisen). Daher keine Werbung mehr im ORF-TV für ORF On oder Ö3. Tino ist Hauptdarsteller von Ö3-Spots. Tinos einzige Chance, wird der Entwurf so Anfang Juli beschlossen: Werbung für eigene Programme ist erlaubt, wird sie Teil der 42 Minuten TV-Werbezeit pro Kanal und Tag. Läuft freilich ein Ö3-Spot im normalen Werbeblock, ist schwer zu begründen, warum der ORF keine Spots von Privatradios zulässt. Sponsoren-Ausnahme Vera könnte die Regierungsvorlage persönlicher nehmen. Das Werbeverbot für Mitarbeiter wurde verschärft: Nicht nur Präsentatoren von Nachrichten und politischen Sendungen werden Auftritte in Spots verboten, sondern nun auch "Personen, die regelmäßig als programmgestaltende und journalistische Mitarbeiter sonstige Sendungen moderieren". Das trifft neben zahlreichen anderen ORF-Stars auch Frau Russwurm. Streng blieb die Regierung bei der Medienwerbung im ORF: Im TV dürfen (entgegen FP-Überlegungen) Printtitel künftig nur noch zusammen zwei Minuten pro Woche werben. Verboten wird (wie von News-Gruppe und Krone gepflogen) Werbung mit Inhalten aus dem Heft. Nicht alle Patronanzsendungen (Sponsoring) müssen künftig (wie vorgesehen) in die Werbezeit eingerechnet werden: Jene karitativer Organisationen und mit "sonstigen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken" bleiben da unberücksichtigt. Davon könnten auch Infokampagnen etwa der Bundesregierung profitieren. Dafür müssen auch Patronanzen in Regionalsendungen in die nationale Werbezeit eingerechnet werden - gewichtet nach der jeweils erreichbaren Zuseherzahl und ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung. Gestrichen werden (wie bereits angekündigt) Belangsendungen - entgegen den Wünschen der Opposition auch in Vorwahlzeiten. Eine "Erleichterung für die Zuseher" nennt das Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer bei der Präsentation. Um die Ansprachen der Landeshauptleute werden sie nicht "erleichtert": Riess-Passer verweist nach entsprechender STANDARD-Anfrage auf das Kärntner Beispiel, wo der Landeschef auf seine regelmäßige Radiorede verzichte. Und vergisst dabei Wien, wo das ebenfalls geschieht. Kanzler Schüssel stellt die Ansprachen der meist bürgerlichen Landeschefs nicht infrage und nennt sie "öffentlich-rechtliche Inhalte". Den Ländern kommt auch die einzige zentrale Änderung im Privatfernsehgesetz zugute: Ihre "Stellungnahmen" zu Bewerbern um regionale TV-Lizenzen (teils auf bisherigen ORF-Frequenzen) muss von der Medienbehörde anhören.(DER STANDARD, Print-Ausgabe, 30.5.2001)