ORF
ORF darf nicht mehr kreuzweise
Kein "Tino" mehr? Regierung will Cross-Promotion streichen
Tino sollte es nicht persönlich nehmen. Aber die Bundesregierung will
dem Dreizehnjähren mit der Zahnspange an den Kragen:
Überraschend findet sich in der Regierungsvorlage zum neuen
ORF-Gesetz ein Verbot von Cross-Promotion, kreuzweiser
Werbung zwischen ORF-Medien (außer reinen Programmhinweisen).
Daher keine Werbung mehr im ORF-TV für ORF On oder Ö3. Tino ist
Hauptdarsteller von Ö3-Spots.
Tinos einzige Chance, wird der Entwurf so Anfang Juli beschlossen:
Werbung für eigene Programme ist erlaubt, wird sie Teil der 42
Minuten TV-Werbezeit pro Kanal und Tag. Läuft freilich ein Ö3-Spot
im normalen Werbeblock, ist schwer zu begründen, warum der ORF
keine Spots von Privatradios zulässt.
Sponsoren-Ausnahme
Vera könnte die Regierungsvorlage persönlicher nehmen. Das
Werbeverbot für Mitarbeiter wurde verschärft: Nicht nur
Präsentatoren von Nachrichten und politischen Sendungen werden
Auftritte in Spots verboten, sondern nun auch "Personen, die
regelmäßig als programmgestaltende und journalistische Mitarbeiter
sonstige Sendungen moderieren". Das trifft neben zahlreichen
anderen ORF-Stars auch Frau Russwurm.
Streng blieb die Regierung bei der Medienwerbung im ORF: Im TV
dürfen (entgegen FP-Überlegungen) Printtitel künftig nur noch
zusammen zwei Minuten pro Woche werben. Verboten wird (wie von
News-Gruppe und Krone gepflogen) Werbung mit Inhalten aus dem
Heft.
Nicht alle Patronanzsendungen (Sponsoring) müssen künftig (wie
vorgesehen) in die Werbezeit eingerechnet werden: Jene karitativer
Organisationen und mit "sonstigen im öffentlichen Interesse
liegenden Zwecken" bleiben da unberücksichtigt. Davon könnten auch
Infokampagnen etwa der Bundesregierung profitieren. Dafür müssen
auch Patronanzen in Regionalsendungen in die nationale Werbezeit
eingerechnet werden - gewichtet nach der jeweils erreichbaren
Zuseherzahl und ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung.
Gestrichen werden (wie bereits angekündigt) Belangsendungen -
entgegen den Wünschen der Opposition auch in Vorwahlzeiten. Eine
"Erleichterung für die Zuseher" nennt das Vizekanzlerin Susanne
Riess-Passer bei der Präsentation. Um die Ansprachen der
Landeshauptleute werden sie nicht "erleichtert": Riess-Passer
verweist nach entsprechender STANDARD-Anfrage auf das
Kärntner Beispiel, wo der Landeschef auf seine regelmäßige Radiorede
verzichte. Und vergisst dabei Wien, wo das ebenfalls geschieht.
Kanzler Schüssel stellt die Ansprachen der meist bürgerlichen
Landeschefs nicht infrage und nennt sie "öffentlich-rechtliche
Inhalte".
Den Ländern kommt auch die einzige zentrale Änderung im
Privatfernsehgesetz zugute: Ihre "Stellungnahmen" zu Bewerbern um
regionale TV-Lizenzen (teils auf bisherigen ORF-Frequenzen) muss
von der Medienbehörde anhören.(DER STANDARD, Print-Ausgabe, 30.5.2001)