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König Mswati III.

Foto: Reuters/NGWENYA
Mbabane - Einmal mehr geht die Regierung von Swasiland gegen die um ihre Freiheit kämpfende unabhängige Presse vor. Zwei Publikationen wurden erneut verboten, nachdem frühere Erscheinungsverbote vom Obersten Gerichtshof kassiert worden waren. Die Regierung des mit fast absoluter Macht herrschenden Königs Mswati III. entzog der Monatszeitschrift 'Nation' und der Wochenzeitung 'Guardian' die Lizenz. Als einzige Begründung wurde angeführt, beide seien "schädlich oder potenziell schädlich im Interesse der öffentlichen Ordnung". Ein früheres Verbot der beiden Publikationen war vor zwei Wochen vom Obersten Gericht Swasilands für ungültig erklärt worden. Die Polizei beschlagnahmte dennoch am Dienstag 22. Mai sämtliche Ausgaben der Nation. Während von offizieller Seite keine weiteren Gründe für das Verbot genannt wurden, ist es in Swasiland ein offenes Geheimnis, dass dies die Quittung für kritische oder respektlose Berichterstattung ist. Nur wenige Tage zuvor hatte sich König Mswati verstimmt über die Berichterstattung einiger Medien über die königliche Familie geäußert. Sturmlauf dagegen Gegen die Verbote läuft der Swasiländische Journalistenverband (SNAJ) Sturm. "Wir rufen die internationale Gemeinschaft dazu auf, Druck auf die Regierung von Swasiland auszuüben, damit sie alle Aktionen unterlässt, die die Freiheit der Presse einschränken", so der Appell des SNAJ. Auch die Menschenrechtsvereinigung Swasilands (HUMRAS) protestierte gegen die Verbote. Sie forderte die Regierung auf, strafrechtlich relevante Fakten auf den Tisch zu legen oder das Verbot aufzuheben. "Wenn diese Fakten nicht kommen, dann hat HUMRAS keine andere Wahl als festzustellen, dass es sich im vorliegenden Fall um einen eklatanten Machtmissbrauch handelt", betonen die Menschenrechtler in einer Erklärung. Nach der Schließung des Guardian ist die einzige verbliebene unabhängige Zeitung Swasilands der 'Observer'. Der allerdings war schon letztes Jahr verboten worden und erst im Februar dieses Jahres mit neuer Geschäftsführung wieder zugelassen worden. Seitdem hält sich der Observer peinlich an die unausgesprochenen Tabus und übt Selbstzensur. (IPS)