Wien - Die Regierung hat nach Angaben der Hochschullehrer-Gewerkschaft im Zuge der Verhandlungen um ein neues Uni-Dienstrecht angeboten, 500 Professoren-Dienstposten, die in den nächsten fünf Jahren durch Pensionierung frei werden, vorzeitig zur Besetzung freizugeben. Damit sollen neue Vertrags-Professoren berufen werden können, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der Uni-Gewerkschaft, Herbert Sassik, am Montag in einer Aussendung. Fraglich sei aber noch die budgetäre Bedeckung dieser Maßnahme. Ohne budgetäre Bedeckung könne aber die erhoffte Bewegung unter den Uni-Lehrern nicht eintreten und damit wäre "das Gesamtpaket in Frage zu stellen". Die Gewerkschafter appellieren daher an Finanz- und Bildungsminister, so rasch als möglich "Vorziehsummen" für die Unis limitiert auf fünf Jahre zur Verfügung zu stellen. Die Personalvertreter gehen davon aus, dass es diese Mittel langsam steigend ab 2002 geben wird. Wie die vorzeitige Besetzung technisch vor sich gehen soll, etwa ob der neue Vertrags-Professor das selbe Fach wie der scheidende Professor lehrt, weiß man in der Gewerkschaft noch nicht so genau. Bei den Verhandlungen, die vergangenen Mittwoch mit einer Einigung zwischen Regierung und Gewerkschaft beendet wurden, sei "das Maximum dessen erreicht worden, was ohne Kampfmaßnahmen möglich war", heißt es in der Aussendung der Gewerkschaft. Summarisch sei das die Chance auf ein Weitermachen für alle derzeit im befristeten Dienstverhältnis stehenden, zumindest eine gewisse Aussicht und Chance auf eine unbefristete universitäre Laufbahn im neuen Dienstrecht (durch den neu geschaffenen Posten "Staff Scientist") und die sehr große Reduktion des "Schwindels" bei der Schaffung von Ausbildungsmöglichkeiten statt Arbeitsverhältnissen im Bereich vor dem Doktorat. Die neuen Wissenschaftlichen Mitarbeiter würden wirklich eine Ausbildung erhalten und hätten auch ein Recht darauf. "Das war unserer Meinung nach annehmbar, aber kein Grund für Zufriedenheit. Glücklich kann man damit nicht sein", heißt es in der Aussendung. Das neue Dienstrecht wird nach Ansicht der Personalvertreter einen "schwerwiegenden Wechsel im Selbstverständnis" all jener Universitätslehrer mit sich bringen, die befristete Dienstverhältnisse haben: "Wir werden all diesen KollegInnen empfehlen müssen, sich einzig und allein auf ihre Interessen zu konzentrieren", was auch im internationalen Trend liege. Neue Mittelbauangehörige und neue Professoren würden für ihre Interessen mit der Universitätsleitung und den Vorgesetzten verhandeln müssen. "In jedem Fall müssen wir uns darauf einstellen, dass in Hinkunft die Regelungsdichte abnehmen wird, was heißt, dass alles, was nicht verboten ist, erlaubt bzw. möglich sein wird", meinen die Personalvertreter. Das neue Hochschullehrer-Dienstrecht soll morgen, Dienstag, im Ministerrat und noch vor dem Sommer im Nationalrat beschlossen werden und am 1. Oktober dieses Jahres in Kraft treten. Es sieht für Neueintretende nur noch das Vertragsbedienstetenrecht vor, Beamte soll es künftig keine mehr an der Uni geben. Am Beginn der Uni-Karriere stehen befristete Jobs, für die man sich jeweils neu bewerben muss - zuerst der "Wissenschaftliche Mitarbeiter in Ausbildung" (befristet auf vier Jahre) und anschließend der "Universitätsassistent" (befristet auf vier bis sechs Jahre). Anschließend kann man sich für eine Professur bewerben, entweder als auf maximal sieben Jahre befristeter "Vertragsprofessor" oder als unbefristeter "Universitätsprofessor". Für Uni-Assistenten wurde zusätzlich noch die Möglichkeit geschaffen, sich für einen unbefristeten Posten als sogenannter "Staff Scientist" zu bewerben. (APA)