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Foto:APA/Ciro Fusco
Frankfurt/Main - Ein 17-jähriger Autobahn-Steinewerfer ist am Montag in Deutschland wegen versuchten Mordes zu fünf Jahren Haft im Jugendstrafvollzug verurteilt worden. Ein gleichaltriger Mitangeklagter erhält nach dem Urteil des Frankfurter Landgerichts eine Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Der Hauptangeklagte hatte am 19. August 2000 mit einem 5,5 Kilo schweren Betonbrocken, den er von einer Autobahnbrücke zwischen Frankfurt und Eschborn warf, ein fahrendes Auto getroffen. Das Betonstück durchschlug die Windschutzscheibe des Fahrzeugs und traf auf den nichtbesetzten Beifahrersitz. Die Lenkerin blieb unverletzt und behielt die Kontrolle über den Wagen. Sie erlitt aber einen Schock mit immer noch andauernden psychischen Nachwirkungen wie Angstanfällen und Schlaflosigkeit. Der Steinwurf war nach Ansicht des Gerichts versuchter Mord, weil das Tatbestandsmerkmal der Heimtücke vorlag. Tatmotiv sei Sensationslust gewesen. Der Jugendliche habe bewusst eine Schock- oder Verletzungswirkung mit möglicherweise tödlichen Folgen erzielen wollen. (APA/dpa)