Wien - Beim Gesetz zur Einführung des Kindergeldes ab 1. Jänner 2002, das am kommenden Dienstag vom Ministerrat verabschiedet werden soll, wird es nur noch kleine Korrekturen geben. Das berichtet die "Kleine Zeitung" am Sonntag unter Berufung auf das Büro von Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein. Demnach wird es bei den Fristen und beim Kündigungsschutz von 24 Monaten keine Änderungen geben. Die Fristen, die Hausfrauen und Studentinnen, deren Kinder vor dem 1. Jänner kommenden Jahres geboren wurden, keinen Anspruch zuerkennen, sollen unverändert im Gesetz bleiben. Hier könnten die Länder - wenn sie möchten - einspringen, bestätigt das Bartenstein-Ministerium laut "Kleine Zeitung". Weiters wird es keine Verlängerung des Anspruchszeitraumes für Alleinerzieherinnen auf drei Jahre geben. Auch die Streichung des Familienzuschlags (derzeit 400 S pro weiteres Kind und Monat, wenn der Partner wenig verdient oder die Mutter alleine ist) bleibt. Ausweitung Korrekturen gibt es bei der "13-Wochen-Regelung". Diese wird ausgeweitet: BezieherInnen von Kindergeld dürfen während eines Zeitraums von maximal 13 Wochen im Jahr auch mehr verdienen, als es der Zuverdienstgrenze entspricht, und zwar - bei Zustimmung deR eigenen ArbeitgeberIn - auch bei eineR fremden ArbeitgeberIn. Die Geringfügigkeitsgrenze wird nicht mehr täglich, sondern monatlich berechnet - an einzelnen Tagen darf es also auch mehr sein als bisher. Die Einkommensberechnung bei Landwirt-Ehepaaren wird noch nachjustiert, es soll in Sachen Zuverdienst generell eine Verordnungsermächtigung für Sozial- und Finanzminister für Härtefälle geben. Die Zuverdienstgrenze wird nicht per Kalenderjahr ermittelt, sondern in Bezug auf den Zeitraum, über den Kindergeld bezogen wurde. Das gilt auch für Selbstständige. (APA)