Im Kampf gegen den kostenlosen Musiktausch im Internet hat die Musikindustrie nach Napster jetzt auch die Online-Börse Aimster verklagt. Die Klage wurde am Donnerstag (Ortszeit) im Auftrag der vier großen Musikkonzerne Bertelsmann Music Group (BMG) , EMI , Sony und Universal Music eingereicht, wie aus den Unterlagen eines Gerichts in New York City hervorgeht. Eine weitere Klage sei von AOL Time Warner eingegangen, das Konzernkreisen zufolge neben seinem Musik- auch sein Filmgeschäft bedroht sieht. Mit Aimster können im Huckepack-Verfahren alle Datei-Arten über den AOL Instant Messenger (AIM) getauscht werden. Dabei können AOL-Nutzer Aimster zufolge Dateien mit jenen Internet-Nutzern tauschen, die sie auf ihrer so genannten "Buddy-List" haben. Dieses Verzeichnis zeigt, welche Bekannten und Freunde online sind, so dass der AOL-Nutzer mit ihnen zeitgleich Mitteilungen - oder eben Dateien - austauschen kann. AOL ist mit rund 29 Mill. Kunden der größte Internet-Dienst der Welt. Verfügung gegen Tausch von urheberrechtlich geschützten Titeln wird erhofft "Der einzige Unterschied (von Aimster) zu Napster ist, dass man über Aimster auch Filme, Software und Bilder tauschen kann", sagte Matt Oppenheim vom Branchenverband der US-Musikindustrie RIAA (Recording Industry Association of America). Mit der Klage solle ähnlich wie bei Napster eine Verfügung erwirkt werden, die den Tausch von urheberrechtlich geschützten Titeln auch über Aimster stoppen soll. Ein US-Gericht hatte im März entschieden, dass Napster alle Copyright-Titel aus seinem Angebot nehmen muss, um nicht geschlossen zu werden. Seitdem arbeitet das kalifornische Start-Up-Unternehmen an entsprechenden Filtern und musste einen Rückgang der Nutzerzahlen hinnehmen. Bertelsmann will Napster im Sommer in einen kostenpflichtigen Service umwandeln. Gegen Napster geklagt hatten ebenfalls Universal, Sony, EMI, BMG und die inzwischen zu AOL gehörende Warner Music. Klageschrift noch nicht angekommen Aimster-Chef Johnny Deep sagte, er habe die Klageschrift bisher noch nicht gesehen. Aimster hatte seinerseits schon vor einigen Wochen vor einem Gericht im Bundesstaat New York gegen die Musikindustrie geklagt. Damit wollte Aimster erreichen, dass das Gericht der Tauschbörse bestätigt, keine Urheberrechte zu verletzen. Der Rechtsstreit ist noch nicht entschieden. Aimster wird durch dieselbe Anwaltskanzlei vertreten, die auch Napster verteidigt. Mit AOL streitet sich Aimster zudem um das Recht auf die Internet-Adresse für Aimster. Die Tauschbörse will Berufung gegen die Entscheidung eines Vermittlungsausschusses einlegen, wonach Aimster diese Adresse an AOL abtreten muss. AOL vermarktet den AOL Instant Messenger mit der Abkürzung "AIM". Deshalb sah der Ausschuss das AOL-Namensrecht durch Aimster verletzt. (APA/reuters)