Österreichs Staatsanwälte weisen in scharfer Form "pauschale und unrichtige" Behauptungen in der aktuellen Ausgabe des Nachrichtenmagazins "profil" zur Spitzelaffäre zurück: Es verletze das Gebot der Fairness eklatant, in "reißerischer Aufmachung" zum Zwecke der Absatzförderung einen Berufsstand herabzusetzen. Wenn Medien mit dem Druck der "veröffentlichten Meinung" auf eine bestimmte Entscheidung hinwirken wollten, verlören sie ihre Glaubwürdigkeit und Position als objektive "vierte Macht im Staate", hieß es in einem Offenen Brief am Freitag. "Wie aus dem Spitzel-Kriminalfall einer der größten Justizskandale der Zweiten Republik wurde" Konkret geht es um den "profil"-Artikel "Völlig abgedreht". Da ist die Rede von einem "Justizskandal", von "Zeugen, die nicht einvernommen wurden", "Spuren, denen man nicht nachging", "Kritikern, die mit Klagen mundtot gemacht wurden". "Wie aus dem Spitzel-Kriminalfall einer der größten Justizskandale der Zweiten Republik wurde", schreibt das "profil". Seit der Akt bei der Justiz ist, "ist alles anders. Plötzlich ist von 'vagen Aussagen' die Rede, von 'dürftigen Beweisen' und 'teils falschen, teils verjährten Fakten'. Werner Pürstl, Sektionschef im Justizministerium, verstieg sich gar zu der Aussage, 'die aufgestellten Behauptungen' würden schlicht 'nicht stimmen'." So weit der Artikel. Die Vereinigung österreichischer Staatsanwälte reagiert empört: Es stehe den Medien zu, Kritik zu üben, es "verletzt aber das Gebot der Fairness, dem sich Zeitungen angeblich verpflichtet fühlen, in eklatanter Weise, wenn zur Absatzförderung über eine sachbezogene Kritik hinaus in reißerischer Aufmachung der Berufsstand der Staatsanwälte und mit ihm ein wesentlicher Teil der Justiz herabgesetzt und schlecht gemacht wird, oder auch nur stellvertretend einzelne seiner Vertreter als willfährige Handlanger politischer oder persönlicher Interessen kriminalisiert werden. Eine solche Vorgangsweise stellt sich als Druck der Medien zu einer bestimmten Sachentscheidung dar." Aufruf an alle Medienverantwortlichen "sich ihrer Aufgabe zu besinnen" Während Politiker noch das eigene partei-politische Interesse geltend machen könnten, sollten die Medien von solcher Motivation frei sein, meinen die Staatsanwälte. Als sich die Medien zu Beginn der Spitzelcausa vor die Staatsanwälte gestellt haben, "nahmen die damit eine wichtige Aufgabe der Kontrolle wahr. Wenn sie nun mit nicht erkennbarer Interessenslage sich selbst dazu bereit finden, mit dem Druck der 'veröffentlichten' Meinung auf eine bestimmte Entscheidung hinzuwirken, so verlieren sie ihre Glaubwürdigkeit und Position als objektive vierte Macht im Staate". Die Staatsanwälte rufen alle Medienverantwortlichen auf sich auf ihre Aufgabe zu besinnen, nämlich die Öffentlichkeit umfassend aber objektiv zu informieren. (APA)