Berlin - Die deutsche Bundesregierung hat die jüngste Entscheidung der New Yorker Richterin Shirley Kram zur Abweisung einer Klage gegen die Deutsche Bank begrüßt. Dies sei ein "weiterer wichtiger Schritt" hin zur Rechtssicherheit und zur Freigabe der Entschädigungen für rund 1,2 Millionen ehemalige NS-Zwangsarbeiter, sagte ein Regierungssprecher am Dienstag in Berlin. Bundeskanzler Gerhard Schröder behalte sich aber eine abschließende Bewertung vor, ob bereits Rechtssicherheit erklärt werden könne. Zunächst wolle er Anfang Juni wie verabredet die Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft treffen. Damit unterscheide sich die Bewertung durch die Regierung von der des Sonderbeauftragten Otto Graf Lambsdorff. Dieser hatte nach einem Bericht von Inforadio Berlin am Morgen erklärt, er sehe nun Rechtssicherheit gewährleistet. Lambsdorff hatte bereits vergangene Woche angedeutet, dass er eine Entscheidung in einem weiteren Berufungsverfahren gegen deutsche Firmen in Kalifornien, im so genannten Fall Deutsch, nicht unbedingt abwarten wolle. Keine Freigabe vor Klagsabweisung Die Wirtschaft sieht in diesem Fall noch ein Hindernis für die Rechtssicherheit und will keine Freigabe der Entschädigungen vor der Abweisung der Klage. Schröder hatte sich schon letzte Woche auf das Treffen mit der Wirtschaft Anfang Juni festgelegt und erklärt, dabei wolle er die Stiftungsinitiative "überzeugen". Die Feststellung der Rechtssicherheit obliegt allerdings dem Bundestag, sobald Lambsdorff ihm mitteilt, dass der Zeitpunkt dafür gegeben sei. Die New Yorker Richterin Kram hatte am Montagabend die Klage Gutman gegen die Deutsche Bank abgewiesen, in der es auch um beschlagnahmte Guthaben bei österreichischen Banken während des Holocausts ging. "Es ist meine Hoffnung und Erwartung, dass die deutsche Stiftungsinitiative die Zahlungen nahezu unverzüglich aufnimmt", erklärte Kram. Der Gutman-Fall war nicht unter den Sammelklagen gewesen, die Kram nach Druck durch ein Berufungsgericht letzte Woche ohne Bedingungen abgewiesen hatte. Kram erklärte am Montag, sie sei missverstanden worden. "Es hat unglücklicherweise viel Verwirrung gegeben", sagte sie. "Es war niemals die Absicht dieses Gerichts, einem deutschen Souverän vorzuschreiben, dass er ein Gesetz zu ändern habe." (APA/AP)