Saint-Omer - Der Deutsche Markus Warnecke ist wegen des Überfalls auf den französischen Gendarmen Daniel Nivel vom Schwurgericht Saint-Omer zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das verkündete der Vorsitzende Richter Michel Gasteau nach mehrstündigen Beratungen der Jury am Dienstagabend. Staatsanwaltschaft Stephane Charasse hatte zehn Jahre gefordert. Er hielt es für erwiesen, dass der heute 30-Jährige einer der Haupttäter bei dem Gewaltausbruch deutscher Hooligans am Rande der Fußball-WM 1998 in Lens gewesen sei und den am Boden liegenden Nivel geschlagen und getreten habe. Er stützte sich vor allem auf die Aussagen von sechs Zeugen, darunter zwei Kollegen Nivels. Schuld des Angeklagten nicht bewiesen Warneckes Verteidiger Bertrand Wambeke hatte dagegen erklärt, in der zweiwöchigen Verhandlung sei die Schuld des Angeklagten nicht bewiesen worden. Die Zeugen seien widersprüchlich und unglaubwürdig. Sein Mandant habe am 21. Juni 1998 lediglich eine Polizeisperre durchbrochen und nichts mit den Misshandlungen des Gendarms zu tun. Nicht für die Taten anderer verurteilen Der Angeklagte appellierte in seinem Schlusswort an die Jury: "Verurteilen Sie mich nicht für die Taten anderer." Warnecke stand als einziger wegen der Vorfälle vor einem französischen Gericht, weil er noch in Lens festgenommen wurde. Seitdem saß er in Untersuchungshaft. Das Landgericht Essen hatte im November 1999 vier Hooligans zu Haftstrafen von dreieinhalb bis zehn Jahren verurteilt. Warneckes deutscher Anwalt Eberhard Nicolai erklärte vor der Urteilsverkündung, selbst bei einem Strafmaß von zehn Jahre werde möglicherweise keine Berufung eingelegt. Die Hälfte der Strafe könne zur Bewährung ausgesetzt werden und Warnecke nach Deutschland zurückkehren. Sein Mandat habe sich in der Haft sehr verändert und sei reifer geworden. (APA/AP)