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München - Der Mordprozess gegen den früheren KZ-Aufseher Anton Malloth geht weiter. Nach den Plädoyers von Anklage und Verteidigung will das Landgericht München am (morgigen) Dienstag klären, ob ein Augenzeuge einen geschilderten Mord überhaupt sehen konnte. Damit folgt es einem Hilfsbeweisantrag der Verteidigung. Der Zeuge hatte beschrieben, wie der SS-Mann Malloth einen Häftling zu Tode geschlagen und getreten habe. Der Verteidiger hatte ausgeführt, auf Grund einer schweren Beinverletzung habe der Zeuge gar nicht auf dem Appellplatz stehen können. Das Gericht will nun klären, wann der Zeuge verletzt wurde und ob er dennoch am Tatort hätte stehen können. Ein Arzt ist als Sachverständiger geladen. Das Urteil wird für 28. Mai erwartet. Die Anklage hatte lebenslange Haft wegen eines Mordes und eines versuchten Mordes gefordert, die Verteidigung Freispruch. (APA/AP)