Die äußerst turbulente Begutachtungsphase für das ORF-Gesetz sowie das
Privatfernsehgesetz ist am Montag zu Ende gegangen. Die zuständigen Beamten im
Bundeskanzleramt warteten noch bis zuletzt auf das Eintrudeln von Stellungnahmen.
Ungefähr 15 sind bereits beim Verfassungsdienst eingelangt, man gehe aber davon
aus, dass der heutige Tag "noch genutzt wird", hieß es auf APA-Anfrage.
Für das Einarbeiten von Vorschlägen steht nun ein enges Zeitbudget zu Verfügung.
Der Regierungsfahrplan sieht vor, im Ministerrat Ende Mai oder Anfang Juni die
Regierungsvorlagen abzusegnen.
Besondere Anliegen
Am letzten Tag der Begutachtungsfrist hat auch der Fachverband der
Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen in der Wirtschaftskammer
Österreich zu den Entwürfen für das ORF-Gesetz und das Privatfernsehgesetz Stellung
genommen. Die so genannte "Cross Promotion" sowie die Möglichkeit für
Privatradios, im ORF zu werben, ist dabei der Berufsgruppe Privatradios ein
besonderes Anliegen.
ORF-interne Imagewerbung - etwa Ö3-Spots im Fernsehen - sollte in die
Gesamtwerbezeit von 42 Minuten eingerechnet werden, fordern die
Privatradiobetreiber, Programmhinweise dagegen sollten wie gewohnt gehandhabt
werden. Im Rahmen der Bestimmung für Werbung von Printmedien im ORF sollte
verankert werden, dass Werbezeiten im ORF für Privatradios "genauso
nichtdiskriminiatorisch möglich sein" müsse wie für Printmedien. Darüber hinaus
spricht sich die Berufsgruppe Privatradios zwar dafür aus, die finanzielle Ausstattung
der ORF-Landesstudios "nachhaltiger festzuschreiben", betont aber gleichzeitig: "Eine
Verknüpfung des Bestandes von Landesstudios mit der Zulassung von
Sonderwerbeformen lehnen wir jedoch als sachlich unrichtig ab."
Probleme
Datenschutzrechtliche Probleme sieht die Berufsgruppe Telekommunikation bei der
geplanten Direktwahl von sechs Mitgliedern des Publikumsrats, da die
Teilnehmernummern der Gebührenzahler dem Fernmeldegeheimnis unterlägen. Die
Berufsgruppe Kabel-TV kritisiert in ihrer Stellungnahme zum Privatfernsehgesetz die
"must carry"-Regelung für das bundesweite Privat-TV, die besagt, dass
Kabelnetzbetreiber dessen Programm in ihr Sortiment aufnehmen müssen. Bisher
galt diese Bestimmung für die ORF-Programme. (APA)