New York - Die New Yorker Richterin Shirley Kram beharrt nicht auf den umstrittenen Auflagen, mit denen sie die Sammelklagen ehemaliger NS-Zwangsarbeiter gegen deutsche Banken abgewiesen hat. Es mache nichts aus, die entsprechenden beiden Passagen aus ihrem Spruch herauszunehmen, sagte ihr Anwalt David Boies am Dienstag vor dem Berufungsgericht in New York. Die Richterin sei sich im Klaren darüber, dass es keine Garantie dafür gebe, dass die Kläger gegen die österreichischen Banken von der deutschen Stiftung Geld erhielten. Der Klägeranwalt Michael Hausfeld zeigte sich nach der Verhandlung optimistisch: "Die Konzessionen von Herrn Boies scheinen die Fragen zu beantworten, welche die Berufungsrichter im Hinblick auf Frau Krams Spruch hatten". Das Berufungsgericht verhandelt über Krams Weigerung vom März, die Klagen ehemaliger Zwangsarbeiter gegen die deutschen Banken abzuweisen. Vergangene Woche hatte die Richterin zwar ihre Meinung geändert. Doch die deutsche Wirtschaft ist der Ansicht, dass sie dabei ungerechtfertigte Auflagen stellte. Die Unternehmen hoffen auf einen günstigeren Bescheid des Berufungsgerichts. Die Entscheidung wird in frühestens einer Woche erwartet. (APA)