St. Pölten - Die Forderungen der Wirtschaft im Zuge der Verwaltungsreform haben Wirtschaftsbund-Generalsekretär Karlheinz Kopf und die Landesobfrau des WB-NÖ, WK-NÖ-Präsidentin Sonja Zwazl, heute, Dienstag, in einer Pressekonferenz in St. Pölten festgehalten. Dem Wirtschaftsbund gehe es in erster Linie um die Konzentration des Staates auf seine Kernkompetenzen und um die Privatisierung, Auslagerung oder Auflassung aller restlichen Bereiche, so Kopf. Zur Erreichung des außer Streit stehenden Zieles des Null-Defizits habe sich die Wirtschaft zu einem befristeten Notopfer in Höhe von 15 bis 20 Mrd. S verpflichtet. Im Gegenzug müssten laut Kopf die Lohnnebenkosten vereinbarungsgemäß gesenkt und die Wirtschaft im Jahr 2003 insgesamt entlastet werden. "Raus aus der Dose" Mit der Kampagne "Raus aus der Dose" will der Wirtschaftsbund das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer Verwaltungsreform schaffen und den Druck auf die politisch Verantwortlichen erhöhen. Die Initiative umfasst Mailings an alle Mitglieder sowie Folder, österreichweite Anzeigenserien, Internetauftritt und Online-Forum. Zur Verwaltungsreform, die nach den Vorstellungen des WB u.a. auch die Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung auf allen Verwaltungsebenen beinhalten sowie die Bezirksverwaltung als einzige Anlaufstelle installieren sollte, seien von Unternehmerseite rund 200 Rückmeldungen mit konkreten Vorschlägen eingegangen. Zwazl trat für eine wirtschaftsfreundlichere Gestaltung der Verwaltungsabläufe ein. Gefordert werden neben der Durchforstung der Gesetze Vereinfachungen bei der Gewerbeanmeldung - nach dem "One-Stop-Shop-Prinzip" - sowie im Steuerrecht, insbesondere im Bereich Lohnverrechnung. Weiters sollten kommunale Aufgaben privatisiert und ausgelagert werden. So sei nicht einzusehen, dass es für jede Gemeinde einen Bauhof geben müsse. Laut Studien könnten private Unternehmungen Leistungen der Gemeinden um bis zu 25 Prozent günstiger durchführen. Bei der "Abfertigung neu" sei ein Steuerfreibetrag für Unternehmer einzuführen, und zwar in der Höhe jener Abfertigung, die sie als unselbstständig Beschäftigter erhalten würden, merkte Zwazl an. (APA)