Wien - In den letzten zweieinhalb Jahrzehnten haben ökologische Initiativen oft darauf abgestellt, Behördenverfahren aufzuhalten und auf diese Weise ökologisch bedenkliche Projekte zu verzögern, zu verteuern und womöglich ganz zu Fall zu bringen. Eva Glawischnig, die grüne Umweltsprecherin, ist bemüht, das dadurch entstandene Bild ihrer Partei zurechtzurücken: "Wir sind nicht die totalen Aufblaser."

Bisher hatte es etwa den Trick gegeben, dass sich möglichst viele Betroffene einem Verfahren anschließen - womit die Behörde oft Zehntausende gleich lautende Bescheide ausstellen musste. Glawischnig geht von dieser Taktik ab: "Man muss das nicht 20.000-mal kopieren - bei Massenbescheiden muss man nicht jeden einzelnen zustellen, da reicht es, wenn man das ins Internet stellt."

Die Grüne ist überhaupt eine Anhängerin des E-Governments. Die von Staatssekretär Alfred Finz vorgesehene Möglichkeit, Akten über das Internet weiterzuleiten, lobt sie ausdrücklich. Allerdings verweist sie darauf, dass es schon seit 1998 Rechtsgrundlagen gibt, Verfahrensparteien durch ein so genanntes Edikt im Internet zu informieren, die aber kaum genutzt werden. In einer Anfragenserie hat sie alle Ministerien nach dem Stand der Umsetzung gefragt - und nur zehn Fälle dieser Verwaltungsvereinfachung gefunden.

Für die Grünen haben zwei Stoßrichtungen der Verwaltungsreform Priorität:
O Die Verfahrensvereinfachung: "Wir wollen ein einheitliches Anlagenrecht und schnelle Verfahren - wenn man es sich nämlich genau anschaut, werden viele Verfahren nicht durch Einsprüche von Nachbarn aufgehalten, sondern etwa dadurch, dass das Arbeitsinspektorat länger braucht als vorgesehen", weiß Glawischnig. Auch bei Förderungen brauche man Qualitätsmanagement in der Verwaltung: "Ein Künstler hat etwas anders zu tun als immer wieder anzurufen und zu fragen: Bitte, wie ist der Stand meines Verfahrens?"
O Zweiter Wunsch Glawischnigs ist, dass die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern so bereinigt werden, "dass es eine einheitliche Verwaltungspraxis gibt". (cs/DER STANDARD, Print- Ausgabe, 14. 5. 2001)