Klagenfurt - Insgesamt 10.600 Anträge für den Bezug des Kindergeldes wurden bis Ende April in Kärnten gestellt, 4.700 davon seien positiv erledigt worden. Das erklärte Landeshauptmann Jörg Haider (F) am Mittwoch. Er räumte ein, dass es Probleme in der Abwicklung gegeben habe. Sozialminister Herbert Haupt (F) meinte, bei der ab 2002 geltenden bundesweiten Regelung für das Kinderbetreuungsgeld sollte es bei geringfügigen Überschreitungen der Zuverdienstgrenze einen Ermessensspielraum für die BeamtInnen geben. Bei einem Pressegespräch in Klagenfurt, an dem auch mehrere Kindergeld-Bezieherinnen mit ihrem Nachwuchs teilnahmen, sagte Haider, bis Jahresende rechne man mit 14.000 Anspruchsberechtigten in Kärnten. Dabei seien die derzeit Schwangeren mit einkalkuliert. Etwa 20 Prozent der gestellten Anträge seien von Frauen gekommen, die bisher keinen Anspruch auf Karenzgeld gehabt hätten, also Hausfrauen, Studentinnen und Bäuerinnen. Ansprüche werden rückwirkend ausbezahlt Landesrat Gerhard Dörfler erklärte, es habe eine hohe Erwartungshaltung gegeben, durch den erst im November des Vorjahres erfolgten Regierungsbeschluss hätte es jedoch Anlaufprobleme gegeben. Er versprach aber, dass all jene, die Anspruch auf das Kindergeld haben, dieses rückwirkend ausbezahlt erhalten würden. "Da wird es dann eben im Juni eine positive Überraschung am Konto geben", so Dörfler. Es werde kein Schilling an Anspruchsberechtigung verloren gehen. Mit der Zuverdienstmöglichkeit Männer ködern... Zur bevorstehenden Neuregelung beim Kinderbetreuungsgeld auf Bundesebene erklärte Minister Haupt, es sei wichtig, die Rahmenbedingungen vorher abzuklären. Aus diesem Grunde werde derzeit eine Studie in der Steiermark durchgeführt, auch die Erfahrungen aus Kärnten würden berücksichtigt. Die Zuverdienstmöglichkeit von bis zu 200.000 Schilling (14.535 Euro) pro Jahr solle helfen, mehr Männer zu motivieren, sich um die Kinder zu kümmern. "Von den jetzigen zwei Prozent soll sich der Anteil an jenen in den nordischen Ländern annähern, wo er bei 20 bis 30 Prozent liegt", sagte der Minister. Bei der Kontrolle der Zuverdienstgrenzen sprach sich Haupt für eine möglichst unbürokratische Vorgangsweise aus. Er halte nichts davon, komplizierte Einschleifregelungen gesetzlich festzuschreiben. Stattdessen sollten die Beamten mit mehr Entscheidungskompetenz ausgestattet werden. Haupt: "Der Beamte vor Ort kann auch viel besser beurteilen, ob es eine vorsätzliche Überschreitung der Grenze gegeben hat oder nicht." Bagatellüberschreitungen sollten daher von den Beamten selbst entschieden werden dürfen. (APA)