Wien - Für den umstrittenen Entwurf zur Änderung des Öffnungszeitengesetzes von Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) wird es nun ernst. Am Freitag ist die Begutachtungsfrist abgelaufen, bis morgen, Dienstag, sollten die Stellungnahmen aller Sozialpartner eingelangt sein. Wie am Montag aus Branchenkreisen verlautete, will die Wirtschaftskammer dem Minister ein Bandbreitenmodell vorschlagen, bei dem die Landeshauptleute aus verschiedenen Modellen wählen könnten. Die Gewerkschaft hat bereits vergangene Woche ihre Ablehnung deponiert. Dem Rechnungshof (RH) fehlt im Entwurf die Darstellung der erwarteten finanziellen Auswirkungen der Erweiterung der Öffnungszeiten, wie in der nun vorliegenden RH-Stellungnahme bemängelt wird. In den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf würden zwar gesamtwirtschaftliche Umsatzsteigerungen, beispielsweise durch die "Hintanhaltung von Kaufkraftabflüssen ins Ausland" angeführt, so der RH. "Derartige Umsatzsteigerungen führen zu einem erhöhten (Umsatz-)Steueraufkommen und damit zu Mehreinnahmen für den Bundeshaushalt", die Darstellung der "erwarteten finanziellen Auswirkungen" der Maßnahmen vermisst der RH jedoch im Begutachtungspaket. Präzisierung verlangt Bei der Neuregelung des Arbeitsruhegesetzes - mit der die bisherige Beschränkung der Samstagsbeschäftigung auf jeden zweiten Samstag auf maximal 26 Samstage hintereinander ausgeweitet werden soll - verlangt der RH ein Präzisierung für den Fall, dass während des Jahres der Arbeitsplatz gewechselt wird. Sonst gehe die Flexibilisierung zu Lasten der Arbeitnehmer. Die Österreichische Fachvereinigung für Einkaufszentren spricht sich - als eine der wenigen Insititutionen - zwar grundsätzlich für eine Liberalisierung der Öffnungszeiten aus und begrüßt die Ausweitung der Samstagsöffnung auf weitere Dienstleistungsbereiche, kritisiert jedoch die im Bartenstein-Entwurf vorgesehene "Verländerung. Dadurch könnte es zu sturkturändernden Kaufkraftzu- bzw. -abflüssen kommen, heißt es in der Stellungnahme auf Basis einer Bewertung der Beratungsgesellschaft Standort + Markt (S+M). In jedem Fall sollte es eine Untergrenze für die Einschränkungsmöglichkeiten des Landeshauptmannes geben. Größenbeschränkung anders als vorgesehen Die Größenbeschränkung für Geschäfte in Bahnhöfen, Flughäfen etc. sollte nach Ansicht der Shopping-Center Betreiber nicht wie derzeit im Entwurf vorgesehen bei 200 m2 sondern bei 500 m2 liegen. In Tourismusorten sollten außerdem die Ladenöffnungszeiten während er Hauptsaison vollkommen freigegebenen werden. Aus dem Bankenbereich haben vor allem die Volksbanken über ihren Verbandsanwalt Hans Hofinger die Initiative des Wirtschaftsministers begrüßt, durch Änderungen des Öffnungszeitengesetzes und des Arbeitsruhegesetzes auch Banken das Offenhalten an Samstagnachmittagen zu ermöglichen. Im Bartenstein-Entwurf ist vorgesehen, die Öffnungszeiten zwischen Montag 0 Uhr bis Samstag 17 Uhr im Rahmen von 72 Stunden frei zu geben, allerdings den Landeshauptleuten Beschränkungsmöglichkeiten einzuräumen. Der Koalitionspartner FPÖ, etliche ÖVP-Wirtschaftsorganisationen und die Länder hatte sich von vornherein gegen eine Ausweitung bzw. Liberalisierung der Öffnungszeiten und vor allem die Möglichkeit etwa in der Nacht offen zu halten ausgesprochen. Die Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) hat ihre ablehnende Haltung bereits vergangene Woche präsentiert. (APA)