Wien - Als "unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitsgrundsatzes sehr bedenklich" sieht Verfassungsrechtler Theo Öhlinger die Neuregelung der Unfallrenten-Besteuerung." Die darin vorgesehene Härteklausel soll bekanntlich am 1. Juli auslaufen. Öhlinger: Es sei "sicherlich sehr fragwürdig" wenn zwei Personen, die den selben Unfall hatten und die selbe Unfallrente bekommen, unterschiedlich behandelt würden, nur weil der eine Unfall vor und der andere nach dem 1. Juli geschehen sei. Ähnliches gilt laut Öhlinger auch für die Härtefallregelung, die neben der Höhe der Unfallrente auch sonstige Einkommen mit einbezieht. Mit Blick auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes im Jahr 1992 macht der Verfassungsrechtler allerdings ein grundsätzlicheres Problem der Unfallrentenbesteuerung aus: Damals argumentierten die Höchstrichter, dass eine etwaige Besteuerung der Unfallrenten darauf Rücksicht nehmen müsse, ob die entsprechende Rente Einkommensersatz oder eine Art "Schmerzensgeld" sei. Zweiteres dürfe keinesfalls in der selben Höhe besteuert werden, wie der Einkommensersatz, der dann vorliege, wenn der Betroffene durch den Unfall arbeitsunfähig werde, so Öhlinger. "So wie dieses Erkenntnis begründet ist, ist jede Besteuerung der Unfallrenten ein juristischer Hochseilakt", meint Öhlinger. Die Unterscheidung zwischen der Unfallrente als Einkommensersatz und der Unfallrente als Schmerzensgeld müsse vom Gesetzgeber auf jeden Fall berücksichtigt werden. Denn, so Öhlinger: "Der Verfassungsgerichtshof geht selten von einem einmal gefassten Urteil ab." Mazal empfiehlt "grundlegende Neupositionierung" Eine "grundlegende Neupositionierung" der Geld- und Sachleistungen der Unfallversicherung empfiehlt der Sozialrechtler Wolfgang Mazal der Regierung in seinem jüngsten Bericht. Sein Vorstoß für eine Generalreform ziele im Kern auf die Höhe der Unfallrenten, berichtet die "Presse" (Dienstag-Ausgabe). Die Gewährung von Versehrtenrenten werde heute der Lebenssituation vieler Opfer von Arbeitsunfällen nicht mehr gerecht. Bei manchen sei die Leistung der Unfallversicherung zu gering, bei anderen gehe sie weit über den Verdienstentgang hinaus, argumentierte Mazal laut "Presse" in seinem Bericht. (APA)