Wien - "profil"- und "trend"-Herausgeber Christian Rainer hat am Montag in letzter Instanz ein Verfahren gegen den Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider gewonnen. Wie Rainer gegenüber der APA erklärte, wurde er vom Oberlandesgericht Wien vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen. Anlass des Verfahrens war ein "trend"-Kommentar, in dem Rainer dem Ex-FPÖ-Chef vorgeworfen hatte, "Naziparolen" zu verwenden. Diese Aussage sei "zulässige politische Kritik", entschied bereits in erster Instanz das Landesgericht Wiener Neustadt. Das Oberlandesgericht hat diese Entscheidung nun bestätigt, das Urteil ist damit rechtskräftig. "Das Spannende daran ist, dass man Haider damit zum ersten Mal tatsächlich eine 'Nazisprache' zuordnen kann", erklärte Rainer. Die Klage und eine Entscheidung dieser Art habe es zuvor noch nicht gegeben. Rainers Anwalt Daniel Charim verwies im Gespräch auf den "ausführlichen Wahrheitsbeweis", den man bereits in der ersten Instanz vorgelegt habe. In einer rund 170-seitigen Dokumentsammlung sei unter anderem ein Vergleich der Sprache Haiders und der Nazis durchgeführt worden, so Charim. Am Oberlandesgericht wurde übrigens in der Sache anders entschieden als noch im Vorjahr: Damals wurde der beklagten Partei (Rainer) die Veröffentlichung einer Mitteilung über das Verfahren im "trend" auferlegt. Eine Beschwerde dagegen wurde vom Senatsrichter Ernest Maurer zurückgewiesen, da es sich "nicht um politische Kritik" gehandelt habe, berichtete Charim. Im heute abgeschlossenen Verfahren habe die Senatsvorsitzende dagegen das erstinstanzliche Urteil bestätigt. Bereits im April wurde auch der Innsbrucker Politologe Anton Pelinka - ebenfalls am Oberlandesgericht Wien - in zweiter Instanz vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen. Haider hatte Pelinka geklagt, weil dieser ihm im italienischen Fernsehen vorgeworfen hatte, mit gewissen Äußerungen (Stichwort: "Straflager") NS-Verbrechen zu verharmlosen. Pelinka war in erster Instanz schuldig gesprochen worden, was auch international für großes Aufsehen gesorgt hatte und im "Weisenbericht" kritisch kommentiert worden war. Gheneff: "Nicht verallgemeinerungsfähig" Die Rechtsanwältin des Kärntner Landeshauptmanns Jörg Haider (F), Huberta Gheneff-Fürst, hat am Montag betont, dass das Urteil des Oberlandesgerichts Wien im Verfahren gegen "profil"- und "trend"-Herausgeber Christian Rainer "nicht verallgemeinerungsfähig" sei. "Keinesfalls darf aus diesem Urteil abgeleitet werden, man könne nun Landeshauptmann Haider straflos die Verbreitung von 'Naziparolen' vorwerfen", so Gheneff-Fürst in einer Aussendung. Rainer war in dem Berufungsverfahren vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen worden, nachdem er im Vorjahr in einem "trend"-Kommentar von "Naziparolen" des Ex-FPÖ-Chefs geschrieben hatte. Der Begriff "Naziparolen" sei "in einem längeren Leitartikel" in einem Nebensatz gefallen, erklärte Haiders Rechtsvertreterin dazu. Das Urteil sei deswegen nicht "verallgemeinerungsfähig", weil es sich "um einen speziellen Fall" handle, "nämlich ein einziges Wort in einem langen Kommentar". In vergleichbaren Fällen hätten die Gerichte "auch schon gegenteilig judiziert", so Gheneff-Fürst. (APA)