Geschlechterpolitik
Nachtarbeitsverbot für Frauen wird aufgehoben
Geschlechtsneutrale Regelung bis Jahresende
Wien - Das Verbot von Nachtarbeit für Frauen steht vor dem
endgültigen Aus. Zwar ist Nachtarbeit für Frauen seit 1. Jänner 1998
im Rahmen des Kollektivvertrages möglich, bis Ende 2001 muss
Österreich aber entsprechend der EU-Richtlinie eine
geschlechtsneutrale Regelung für die Nachtarbeit umsetzen. Eine
Punktation zu einer EU-konformen Neuregelung der Nachtarbeit soll am
Dienstag im Ministerrat von Wirtschaftsminister Bartenstein vorgelegt
werden. Spitzenreiter im Negativbereich
Die EU-Richtlinie sieht für NachtarbeiterInnen eine normale Arbeitszeit
von durchschnittlich acht Stunden pro 24-Stunden-Zeitraum vor. Einer
der wesentlichen Punkte ist die obligatorische
Gesundheitsuntersuchung bei Antritt der Beschäftigung und danach. Bei
gesundheitlichen Schwierigkeiten auf Grund der Nachtarbeit ist ein
Versetzungsanspruch auf eine Tagesarbeitsstelle im Rahmen des
Möglichen vorgesehen. Österreich ist das einzige Land, dass die EU-
Richtlinie für Nachtarbeit noch nicht umgesetzt hat.
Insgesamt arbeiten in Österreich knapp 10 Prozent der
Erwerbstätigen oder 360.000 Personen regelmäßig in der Nacht von
22.00 bis 06.00 Uhr, geht aus der jüngsten vorliegenden Erhebung der
Statistik Austria für das Jahr 1999 hervor. Davon entfallen rund
248.000 auf Männer und 113.000 auf Frauen.
Der Wirtschaftszweig mit der höchsten Nachtarbeitsquote von
insgesamt 62 Prozent ist das Gesundheits- und Sozialwesen. Davon
entfallen 41 Prozent auf Frauen und 21 Prozent auf Männer. Im Bereich
Verkehr und Nachrichtenübermittlung beträgt der Anteil der
Nachtarbeiter 46,8 Prozent, davon 41,6 Prozent Männer und 5,3 Prozent
Frauen.
(APA)