Wien - Das Verbot von Nachtarbeit für Frauen steht vor dem endgültigen Aus. Zwar ist Nachtarbeit für Frauen seit 1. Jänner 1998 im Rahmen des Kollektivvertrages möglich, bis Ende 2001 muss Österreich aber entsprechend der EU-Richtlinie eine geschlechtsneutrale Regelung für die Nachtarbeit umsetzen. Eine Punktation zu einer EU-konformen Neuregelung der Nachtarbeit soll am Dienstag im Ministerrat von Wirtschaftsminister Bartenstein vorgelegt werden. Spitzenreiter im Negativbereich Die EU-Richtlinie sieht für NachtarbeiterInnen eine normale Arbeitszeit von durchschnittlich acht Stunden pro 24-Stunden-Zeitraum vor. Einer der wesentlichen Punkte ist die obligatorische Gesundheitsuntersuchung bei Antritt der Beschäftigung und danach. Bei gesundheitlichen Schwierigkeiten auf Grund der Nachtarbeit ist ein Versetzungsanspruch auf eine Tagesarbeitsstelle im Rahmen des Möglichen vorgesehen. Österreich ist das einzige Land, dass die EU- Richtlinie für Nachtarbeit noch nicht umgesetzt hat. Insgesamt arbeiten in Österreich knapp 10 Prozent der Erwerbstätigen oder 360.000 Personen regelmäßig in der Nacht von 22.00 bis 06.00 Uhr, geht aus der jüngsten vorliegenden Erhebung der Statistik Austria für das Jahr 1999 hervor. Davon entfallen rund 248.000 auf Männer und 113.000 auf Frauen. Der Wirtschaftszweig mit der höchsten Nachtarbeitsquote von insgesamt 62 Prozent ist das Gesundheits- und Sozialwesen. Davon entfallen 41 Prozent auf Frauen und 21 Prozent auf Männer. Im Bereich Verkehr und Nachrichtenübermittlung beträgt der Anteil der Nachtarbeiter 46,8 Prozent, davon 41,6 Prozent Männer und 5,3 Prozent Frauen. (APA)