Von Ute Woltron


Am 12. März wurde der Architekturwettbewerb zum "Neubau einer Volksschule und eines Kindertagesheimes in Wien 10, Katharinengasse" entschieden. 74 Büros hatten sich daran beteiligt. Das Entscheidungsverfahren war für zwei Tage angesetzt. Schon am späten Nachmittag des ersten Tages standen Sieger und Ankäufe fest. Wie berichtet wirft nach Meinung der beteiligten Architekten die Art und Weise der Entscheidungsfindung diverse Fragen auf, denen nun nachgegangen wird. Eingeschaltet wurden unter anderem die Architektenkammer sowie Juristen und Vergabeexperten.

In einem Brief an den Auslober, die MA 19, stellen vierzehn der 74 am Verfahren beteiligten Architekturbüros Folgendes fest: "Wir erheben Einspruch gegen die Unvollständigkeit des Juryprotokolls, das ohne Genehmigung (Unterschrift) durch die Preisrichter an die Teilnehmer versandt wurde. Wir erheben Einspruch gegen die 'Aufhebung der Anonymität', da bei der persönlichen Abgabe der Wettbewerbsunterlagen im Büro des Vorprüfers Herrn Architekt DI Dungl die Unterschrift abverlangt wurde. (...)

Wir erheben Einspruch gegen die Abwicklung des Prüfverfahrens, wo in nur einer Wertungsrunde von den 74 eingelangten Projekten - ohne Angabe von Kriterien - 67 Projekte ausgeschieden wurden." Und weiter: "Die Jury hat in nur 150 Minuten 74 Projekte eines komplexen Bauvorhabens vom Vorprüfer erläutert bekommen. Die einfache Division von 150 Minuten durch 74 Projekte ergibt 121,6 Sekunden (d.s. 2 Minuten und 1,6 Sekunden) je Projekt. Eine protokollierte Begründung, warum die einzelnen Projekte ausgeschieden bzw. weitergeführt wurden, liegt den Teilnehmern nicht vor. Wir erheben dagegen massiven Einspruch, da es nach den Erfahrungen aus ähnlich komplexen Wettbewerbsprojekten unmöglich ist, dass unter anderem ein Mitglied der Jury, das erst um 12.30 eintrifft, um 13.00 bereits mitstimmt und über den Ausgang des Verfahrens mitentscheidet. Wir betrachten das als Missachtung der Bestimmungen des Wettbewerbsverfahrens und der Wettbewerbsordnung 1988." Und: "Wir behalten uns weitere rechtliche Schritte vor."

In einem zweiten Schreiben an den Auslober, diesmal gezeichnet von elf beteiligten Architekten, wird ähnlicher Einspruch erhoben, unter anderem gegen die "Aufhebung der Anonymität", gegen "nicht nachvollziehbare Ausscheidung von Projekten", ein "ungültiges Juryprotokoll", das "ohne Unterschrift (Genehmigung) durch die Preisrichter an die Teilnehmer versandt" wurde und die "Nominierung von zusätzlichen Juroren in der Ausschreibung nicht genannter Personen".

Auch dem Rechtsexperten der Architektenkammer, Christian Fink, wurde das Verfahren dargelegt. Er stellt fest, dass "bei entsprechender Antragsstellung an den Vergabekontrollsenat Wien der Auslober wohl mit einem Widerruf der Auslobung zu reagieren hätte", unter anderem weil das Mitstimmen vorher nicht nominierter Personen "geeignet ist, die Unabhängigkeit des Preisgerichts in Zweifel zu ziehen".

Ob gegen das Verfahren tatsächlich rechtlich vorgegangen wird, dürfte am Mittwoch der kommenden Woche entschieden werden, wenn sich alle Beteiligten - Architekten, Auslober, Juroren, Juristen - in der Kammer an einem Tisch zusammenfinden. Der Wettbewerb Katharinengasse stellt jedenfalls einen Tiefpunkt der Architekturkultur dar, und egal, ob das Verfahren neu aufgerollt wird oder nicht, die Kammer wird, so Länderkammerchef Michael Buchleitner, künftig "Verfahrensfehler verstärkt aufgreifen", "Absprachen auf das Schärfste verurteilen", "Ergebnisse künftig aktiv evaluieren".

Gemeinsam mit der Gemeinde Wien soll im Herbst eine Vergabeenquete stattfinden, desgleichen werden Seminare zur Vorbereitung für das Abhalten von Wettbewerben veranstaltet. Buchleitner: "Es soll eine Art Führerschein geben, den die MA 19 künftig von Juroren auch verlangen wird. Wir nehmen den Fall Katharinengasse zum Anlass und verlangen jetzt von Wien eine konkrete Verbesserung der Wettbewerbssituation. Die arrogante Haltung, 67 Projekte einfach in den Papierkorb zu werfen, kann nicht hingenommen werden."
(DER STANDARD, Print-Ausgabe, 28./29. 4. 2001)