Wien - Die SPÖ-Frauen haben am Donnerstag gemeinsam mit den Frauen der Gewerkschaft für Privatangestellte (GPA) den siebenten "Raben"muttertag ausgerufen. Dieser stehe heuer unter dem Motto "Ich will beides - Kind und Job" und werde bis zum regulären Muttertag am 13. Mai andauern, erklärte Bettina Stadlbauer, Bundesfrauensekretärin der SPÖ in einer Pressekonferenz. Die SPÖ wolle sich besonders der Anliegen berufstätiger Mütter annehmen. Die "Muttertagsgeschenke", die die Regierung heuer den Müttern mache, würden die Frauen wohl nur wenig freuen, meinte Stadlbauer. Das Öffnungszeitengesetz, das die Samstagfreiregelung auflösen wolle und auch die Nachtarbeitszeit zu Ungunsten der Frauen neu regeln wolle, betreffe etwa 200.000 Frauen, die im Handel beschäftigt sind. Aber auch Verschlechterungen in der Reisebürobranche, im Bereich Kosmetik und bei den FriseurInnen seien geplant und würden damit in erster Linie Frauen treffen, stellte Stadlbauer fest. Teilzeitkarenz gefährdet Die Teilzeitkarenz sieht Sandra Frauenberger, Bundesfrauensekretärin in der GPA, durch die neue Kindergeldregelung massiv gefährdet. "Statt das ausbaufähige und zukunftsweisende Modell der Teilkarenz mit Rechtsanspruch und Kündigungsschutz auszubauen, wurde es verschlechtert", stellte Frauenberger in der Pressekonferenz fest. Bisher wäre die Höhe des Einkommens nicht ausschlaggebend gewesen. Jetzt werde auch bei Teilzeitregelungen die Zuverdienstgrenze zur Geltung kommen. Wer mehr als 20.000 Schilling brutto inklusive 13. und 14. Gehalt verdiene, verliere das Kindergeld, erklärte Frauenberger und forderte: "Diese Einkommensgrenze muss fallen, um die Teilkarenz nicht zu gefährden." Als "Chaos" bezeichnete Barbara Prammer, SPÖ-Bundesfrauenvorsitzende, die Angelegenheiten rund um das Kindergeld in der Pressekonferenz. Problemlos wäre es nur bei den Hausfrauen, meinte Prammer. Und damit würde den Frauen indirekt nahe gelegt, auch Zuhause zu bleiben. Prammer wies auf den nicht ausreichenden Kündigungsschutz hin. Eltern hätten, so Prammer, keine Wahlfreiheit mehr, sondern einen Entscheidungszwang zwischen Kinderbetreuungsgeld oder Kündigungsschutz. Noch mehr Probleme ortet Prammer bei der Väterkarenz. Väter hätten nämlich keinen Rechtsanspruch auf Karenz, sondern wären vom guten Willen ihres Arbeitgebers abhängig. Außerdem hätten die Männer keinen Kündigungsschutz. Der Bezug des Arbeitslosengeldes sei nach der neuen Regelung nur dann möglich, wenn die betroffene Person einen Kinderbetreuungsplatz nachweisen könne, erläuterte Prammer. Für arbeitslose Eltern, die auf Grund fehlender Kinderbetreuungsplätze keinen Platz für ihr Kind finden, gebe es in Zukunft auch keine Arbeitslosenunterstützung. (APA)