Europa
Die Konzepte der deutschen Parteien zum Asylrecht
Zwischen Begrenzung der Zuwanderung und Ausweitung
Berlin - Die Zuwanderungskommission der deutschen Bundesregierung will Anfang Juli ihr Konzept zur Steuerung der Einwanderung und zur Integration von Ausländern vorlegen. Die Kommission unter Vorsitz der ehemaligen Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) wird damit den Abschluss einer Reihe von Gremien bilden, die in den vergangenen Wochen und Monaten ihre Vorstellungen zu Asyl und Zuwanderung ausgearbeitet haben. Künftig wird es nun darum gehen, im parlamentarischen Prozess möglichst
einen Konsens über die Einwanderung zu erzielen. Die SPD bot der Union bereits Gespräche an. Bis wann dies abgeschlossen sein könnte, ist aber noch unklar. Möglicherweise können die Regelungen für die Zuwanderung aber noch in dieser Legislaturperiode vereinbart werden. Die bisher bekannten Konzepte der Parteien:
Die
CSU
hat ihre Forderung nach einer Abschaffung des individuellen Grundrechts auf Asyl vorerst zurückgestellt. Doch hält sich die Partei
diese Option weiter offen. Sollte der "Missbrauch" beim Asyl nicht durch einfache Maßnahmen eingedämmt werden können, so soll das
Grundrecht durch nur noch eine institutionelle Garantie ersetzt werden. Damit kam die CSU der Schwesterpartei CDU entgegen, die sich der
Grundgesetzänderung nicht anschließen wollte. Im Einzelnen sieht das CSU-Konzept vor, Zuwanderung aus ökonomischen Gründen durch
Quoten zu begrenzen. Die Stärkung inländischer Arbeitnehmer und die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollen zu viel
Zuwanderung verhindern. Die Zahl der Arbeitsimmigraten soll in einem Zuwanderungskonzept mit der Asylbewerberzahl verknüpft werden.
Zur Integration von Ausländern fordert die CSU unter anderem Pflicht-Sprachkurse.
Die CDU ist beim Asyl deutlich vorsichtiger. Das Grundrecht soll eher nicht angetastet werden. Allerdings streben auch die Christdemokraten
schnellere Verfahren an, unter anderem durch die Beschränkung auf eine gerichtliche Instanz. Die Zuwanderung von qualifizierten
Arbeitskräften soll über flexible Quoten gesteuert werden, die von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates und unter Einbezug
gesellschaftlicher Gruppen festgelegt werden sollen. Für den Nachzug von Familienangehörigen und die Aufnahme von
Bürgerkriegsflüchtlingen und politisch Verfolgten soll es keine Quoten geben; eine Verrechnung mit der Zahl der Arbeitsimmigranten, wie von
der CSU gefordert, wird abgelehnt. Die CDU verlangt gleichfalls obligatorische Sprach- und Integrationskurse.
Die
SPD
hat bisher noch kein umfassendes Konzept zur Einwanderung vorgestellt, sondern will die Vorlage der Regierungskommission
abwarten. Aus bisherigen Stellungnahmen und Beschlüssen lassen sich aber einige Grundzüge ihrer Position ablesen: Das Asylrecht will die
SPD nicht antasten, möglicherweise aber das Verfahren beschleunigen, allerdings ohne die Rechtswege dabei einzuschränken. Die
Verknüpfung von Zahlen bei Asyl mit Quoten für Zuwanderer lehnt die Partei klar ab. Die Einwanderung von qualifizierten Arbeitskräften will
die SPD vorantreiben. Parteiintern im Gespräch sind jährliche Quoten für Zuwanderer - von Bund, Ländern und Verbänden festgelegt. Ihr
Konzept muss die SPD auch noch mit dem grünen Koalitionspartner abstimmen.
Die
Grünen
haben auf ihrem Parteitag im März ein "Drei-Säulen-Modell" für die Einwanderung entwickelt. Demnach soll zur Deckung des
Bedarfs an Arbeitskräften eine Zuwanderung aus wirtschaftlichen Gründen möglich sein. Die Grünen schlagen flexible Modelle wie
Detailquoten oder Anreizmodelle vor. Alle zwei Jahre soll der Bedarf festgestellt werden, an dem Verfahren sollen Interessengruppen sowie
Bundestag und Bundesrat beteiligt sein. Unabhängig davon soll es eine Aufnahme von Einwanderern aus politischen und humanitären Gründen
wie Bürgerkriegsflüchtlingen geben, für die Kontingente vom Bund festgelegt werden sollen. Das Asylrecht wiederum wollen die Grünen
ausweiten. So sollen nichtstaatliche Verfolgung oder Folter auch als Asylgründe anerkannt werden.
Die
FDP
zählt neben den Grünen zu den Parteien, die schon vor Jahren ein detailliertes Zuwanderungskonzept erstellt haben. Im vergangenen
Juni legten die Liberalen einen überarbeiteten Gesetzentwurf vor, der jährliche Quoten für den Zuzug aller Ausländer vorsieht.
Familiennachzügler, Asylbewerber oder Bürgerkriegsflüchtlinge sollen zur Hälfte in die Quote eingerechnet werden, um einerseits die
Aufnahmebereitschaft der Gesellschaft nicht überzustrapazieren, andererseits aber auch die Quote nicht zu rasch aufzufüllen, falls Bürgerkriege
eine rasche Aufnahme vieler Flüchtlinge erfordern. Bei der Integration plädiert auch die FDP für Pflichtsprachkurse. (APA)