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München - Vertreter der Bank Austria haben am Donnerstag betont, bei den im Zuge des NS-Entschädigungsvergleichs der Bank an die Opfer abgetretenen Forderungen gegenüber deutschen Banken handle es sich um "rein theoretische Forderungen, die wir niemals beansprucht hätten". Die US-Richterin Shirley Wohl Kram begründet mit eben diesen Ansprüchen die Nicht-Zurückweisung der Sammelklage gegen deutsche Banken. Denn die durch den Bank Austria-Vergleich begründeten Ansprüche könnten dann nicht mehr eingeklagt werden. Albrecht Schmidt, Vorsitzender der nunmehrigen Bank Austria-Mutter HypoVereinsbank, bedauerte, dass durch diese juristische Auseinandersetzung die Auszahlung der deutschen Stiftungsinitiative an die betagten Opfer wieder gestoppt sei. Er hoffe, dass alle Juristen, auch die der Banken, schnell eine Lösung im Sinn der Rechtssicherheit finden werden. "Ich rechne in keiner Weise mit weiteren Ansprüchen", betonte Schmidt in seiner Funktion als Vorstandschef der HVB und als Aufsichtsratspräsident der Wiener Bank Austria am Rande der HVB-Bilanzpressekonferenz in München. Es gebe ein gültiges Settlement. US-Richterin Kram hat Sammelklagen gegen die deutschen Banken noch immer nicht zurückgewiesen, wobei sie dies auch damit begründete, dass durch das deutsche Verfahren zur Entschädigung die Ansprüche von Opfern im Zusammenhang mit österreichischen Banken nicht gesichert würden. Kram hatte voriges Jahr den Vergleich der Bank Austria/Creditanstalt-Gruppe mit Opfervertretern in Höhe von 45 Millionen Dollar für gültig erklärt. Dabei hatte sich die Bank Austria-Gruppe verpflichtet, etwaige eigenen Forderungen gegenüber deutschen Banken an NS-Opfer abzutreten. HVB-Konzernchef Schmidt verwies auf den gültigen Vergleich: "Die Sache ist abgeschlossen." Dies hätten seinerzeit Kläger wie Beklagte akzeptiert. Die Zession der Forderungen an die Opfer sei im Zuge dieses Vergleichs ausdrücklich verlangt worden, betonte er. (APA)