München - Vertreter der Bank Austria haben am Donnerstag betont, bei den im Zuge des
NS-Entschädigungsvergleichs der Bank an die Opfer abgetretenen
Forderungen gegenüber deutschen Banken handle es sich um "rein
theoretische Forderungen, die wir niemals beansprucht hätten". Die
US-Richterin Shirley Wohl Kram begründet mit eben diesen Ansprüchen
die Nicht-Zurückweisung der Sammelklage gegen deutsche Banken. Denn
die durch den Bank Austria-Vergleich begründeten Ansprüche könnten
dann nicht mehr eingeklagt werden.
Albrecht Schmidt, Vorsitzender der nunmehrigen Bank Austria-Mutter
HypoVereinsbank, bedauerte, dass durch diese juristische
Auseinandersetzung die Auszahlung der deutschen Stiftungsinitiative
an die betagten Opfer wieder gestoppt sei. Er hoffe, dass alle
Juristen, auch die der Banken, schnell eine Lösung im Sinn der
Rechtssicherheit finden werden. "Ich rechne in keiner Weise mit
weiteren Ansprüchen", betonte Schmidt in seiner Funktion als
Vorstandschef der HVB und als Aufsichtsratspräsident der Wiener Bank
Austria am Rande der HVB-Bilanzpressekonferenz in München. Es gebe
ein gültiges Settlement.
US-Richterin Kram hat Sammelklagen gegen die deutschen Banken noch
immer nicht zurückgewiesen, wobei sie dies auch damit begründete,
dass durch das deutsche Verfahren zur Entschädigung die Ansprüche von
Opfern im Zusammenhang mit österreichischen Banken nicht gesichert
würden. Kram hatte voriges Jahr den Vergleich der Bank
Austria/Creditanstalt-Gruppe mit Opfervertretern in Höhe von 45
Millionen Dollar für gültig erklärt. Dabei hatte sich die Bank
Austria-Gruppe verpflichtet, etwaige eigenen Forderungen gegenüber
deutschen Banken an NS-Opfer abzutreten.
HVB-Konzernchef Schmidt verwies auf den gültigen
Vergleich: "Die Sache ist abgeschlossen." Dies hätten seinerzeit
Kläger wie Beklagte akzeptiert. Die Zession der Forderungen an die
Opfer sei im Zuge dieses Vergleichs ausdrücklich verlangt worden,
betonte er. (APA)