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Der Verband Alternative Telekom-Netzbetreiber (VAT) übt schwere Kritik an der vom Verkehrsministerium vorgelegten "Überwachungsverordnung zum Telekommunikationsgesetz". Die Verordnung sei in mehrerer Hinsicht verfassungswidrig. Die Folgekosten für jeden Betreiber bewegten sich in "vielfacher Millionenhöhe". Diese Zusatzbelastung würde "zweilsohne auf den Kunden übergewälzt", was letztendlich zu einer Schwächung des Wirtschaftsstandorts Österreich führen würde, meinte VAT-Geschäftsführer Lothar Roitner. Möglichem Missbrauch Tür und Tor geöffnet Die VAT stelle die Sinnhaftigkeit einer effektiven Verbrechensbekämpfung nicht in Frage, es sei jedoch sicherzustellen, dass solche Eingriffe wirklich nur die in der Verfassung vorgesehen Ausnahme bleibe und es nicht durch die technische Ausgestaltung der Überwachungseinrichtungen zu einem möglichen Missbrauch Tür und Tor geöffnet werde, denn bereits jetzt komme es zu einem "Wildwuchs" an Anfragen von Seiten der Sicherheitsbehörden, sagte VAT-Präsident Gerhard Schuberth am Montag. Weitreichende Pflichten für Telekom-Betreiber Die Verordnung zur Telefonüberwachung soll die flächendeckende Überwachung ermöglichen. Den Telekom-Betreiber würden dadurch weitreichende Pflichten zukommen, an der Überwachung der Telefonate - vor allem im Handy-Bereich - mitzuwirken. Die Begutachtungsfrist für Verordnung endete letzten Freitag. Diese Woche werden die Stellungnahmen im Verkehrsministerium ausgewertet. Verstöße gegen Eigentum und Gleichheitsgrundsatz Der VAT beruft sich in seiner Argumentation auf ein Gutachten des Verfassungsexperten Heinz Mayer. Demnach stellte die Verpflichtung für Betreiber, auf ihre Kosten alle Einrichtungen zur Überwachung bereitzustellen, einen schweren Eingriff in das Grundrecht der Freiheit des Eigentums dar. Außerdem verstoße das Abwälzen der Kosten für primär öffentlich-rechtlichen Staatsaufgaben wie die Wahrung der öffentlichen Sicherheit auf die Telekommunikationsbetreiber gegen den Gleicheitsgrundsatz. "Verfassungsrechtlich bedenklich" Dadurch, dass für jeden Betreiber völlig unabhängig von der Anzahl seiner Kunden in kürzester Zeit (bis 1. Juni 2001) unverhältnismäßig hohe Ivestitionskosten anfielen, widerspreche der Verordnungsentwurf wiederum dem Vertrauensschutzprinzip. Und schließlich sei die Überwachungsverordnung "weiter gefasst als die gesetzlichen Grundlagen und daher auch aus diesem Grund verfassungsrechtlich bedenklich", so die VAT. Verordnung positiv aber schlecht gemacht Aus dem Gesichtspunkt der täglichen Praxis sei es durchaus "begrüßenswert", eine solche Verordnung zu erlassen. Die vorgelegte Regelung, sei jedoch in "ihrer Detaillierung und ihrem Problemlösungskonzept mangelhaft", weil alle bisher aus der Praxis bekannten Rahmenbedingungen und Erfahrungen der privaten Betreiber unberücktsichtigt geblieben sind, so VAT-Geschäftsführer Roitner abschließend. TA lehnt aus Datenschutzgründen ab Die Telekom Austria (TA) lehnt die Überwachungsverordnung aus "datenschutzrechtlichen Gründen" ab. Durch die Verordnung würde der Zugriff auf Kundendaten ohne das Zutun des Telekommunikationsbetreibers möglich. Dass es jedoch bei solchen Datenzugriffen immer wieder zu Missbräuchen komme, sei spätestens seit der EKIS-Affäre bekannt. (APA)