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Wien - Der Wohnbausprecher der ÖVP, Walter Tancsits, fordert den Rücktritt des SP-nahen Verbandsobmann der Gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften, Karl Wurm. Gleichzeitig kündigt er im Standard-Gespräch an, seine Aufsichtsratsfunktion beim Verband zurückzulegen. Tancsits scheidet damit etwas mehr als ein halbes Jahr nach seiner Bestellung wieder aus. Nach der mit 1. April in Kraft tretenden Abschaffung der Gemeinnützigkeit für Wohnbaugesellschaften in Besitz von Gebietskörperschaften sehen "100.000 Mieter bei diesen Unternehmen einer ungewissen Zukunft entgegen", heißt es in einem Schreiben an die Bewohner der von Gemeinnützigen errichteten Anlagen. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass "ihre Anlage von diesen Maßnahmen nicht betroffen ist". Zusatz: Was nicht ist, kann noch werden. Tancsits will nun "nicht länger Feigenblatt für eine solche Verunsicherungspolitik sein", umso mehr, als "der Verband von den Mitgliedsbeiträgen der einzelnen Gemeinnützigen lebt und für diese Aushangaktion öffentliche Mittel zweckwidrig und missbräuchlich verwendet werden". Geht es nach dem Willen Tancsits’, so möchte er künftig "im Verband Leute sehen, die nicht in fremde Taschen greifen, um sich ihre Politik zu finanzieren". Wurm will die Äußerungen Tancsits nicht kommentieren, zumal sie seine parteipolitische Sicht widerspiegelten. Aufgabe des Verbandes sei es hingegen, die Interessen der Mieter zu vertreten und über mögliche Entwicklungen zu informieren. Da es derzeit nur einen Verband gibt, in dem alle Gemeinnützigen zusammengefasst sind, denkt Tancsits darüber nach, die Zugehörigkeit zum Verband zu novellieren und zu prüfen, ob die Gemeinnützigen auch einem anderen gemeinnützigen Verband angehören können. Dorn im Auge Ein Dorn im Auge ist ihm das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) in seiner jetzigen Form. "Das WGG gehört radikal entschlackt." Damit nicht jede Kleinigkeit per Gesetzesnovelle geändert werden müsse, schlägt Tancsits vor, im WGG künftig über Mustersatzungen zu arbeiten. Das derzeitige WGG lasse nämlich nicht den Willen des Gesetzgebers erkennen. Nachdem die Regierung bereits im Vorjahr einige wesentliche Änderungen im heimischen Wohnungswesen vollzog, sollen heuer im Wohnungseigentumsrecht "Anpassungen" vorgenommen werden. So soll die Wohnhaussanierung vereinfacht werden und nicht mehr an die Zustimmung aller Eigentümer gebunden sein. Nachzudenken gelte es laut Tancsits auch über die "Beendigung von Wohnungseigentum". Gemeint ist der eventuelle Abriss eines Hauses, das als nicht mehr sanierbar gilt. (Claudia Ruff, DER STANDARD, Printausgabe 23.2.2001)