Strafverfahren gegen unbekannt wegen des Verstoßes gegen das Amtsgeheimnis eingeleitet
Wien/Wiener Neustadt - Fast sieben Wochen ist es her, dass Wega-Beamte mehrere Büros und Wohnungen von Tierschützern gestürmt und zehn Aktivisten festgenommen haben. Seither sind diese in Haft. Ihnen wird vorgeworfen, nach Paragraf 278a Mitglieder einer kriminellen Organisation zu sein. Am Montag entschied die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, dass die Untersuchungshaft über sämtliche Inhaftierte um weitere zwei Monate verlängert wird. Erich Habitzl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, erklärte, die Verlängerung sei wegen "Verdunkelungsgefahr und Tatbegehungsgefahr" erfolgt.
Entscheidung diese Woche
Gegen die U-Haft liegen noch Beschwerden beim Oberlandesgericht (OLG) Wien auf. Sollte dieses entscheiden, dass die U-Haft zu Unrecht verhängt wurde, kommen die Tierschützer frei - das erwartet zumindest die Verteidigung. Der Sprecher des OLG wollte sich darauf nicht festlegen. Die mit Spannung erwartete Entscheidung soll im Laufe dieser Woche fallen.
Gegen die neuerliche Verlängerung der U-Haft haben bereits am Montag sechs Tierschützer wieder Beschwerde eingelegt. Vier hatten Montagnachmittag noch keine Erklärung abgegeben.
Anzeige gegen unbekannt
Stefan Traxler, der in der Causa fünf Inhaftierte vertritt, erzählte am Montag nach der Verhandlung, es seien neue Abhör-Protokolle vorgelegt worden. Diesen Protokollen zufolge soll einer seiner Mandanten gewusst haben, dass sein Handy abgehört wird. Da alles auf eine undichte Stelle in der Staatspolizei hinweise, wird laut Traxler nun ein Strafverfahren gegen unbekannt eingeleitet. Der Anwalt meint, dass in diesen Protokollen "nichts Neues drinsteht".
Diese Worte seien am Montag sogar dem Haftrichter "herausgerutscht". Traxler empörte sich darüber, dass das Abhören von Menschen "einen Haufen Geld" koste. Die Aktivisten seien auch "persönlich observiert" worden. Der Anwalt zeigte sich davon überzeugt, dass nicht zufällig genau zehn Aktivisten inhaftiert seien: "Das hat optische Gründe." Denn laut Judikatur habe eine kriminelle Organisation mindestens zehn Mitglieder.
"Justiz-Skandal"
Die grüne Tierschutz-Sprecherin Brigid Weinzinger spricht nach der neuerlichen Verlängerung der U-Haft von einem "Justiz-Skandal". Nach wie vor würden Akten unter Verschluss gehalten und jene Vorwürfe, die bisher bekannt seien, hätten sich zum Teil als nicht haltbar erwiesen. Beispielsweise eine angebliche Brandstiftung, die sich als Ofen-Überhitzung herausgestellt habe. Weinzinger meint, dass "nur mehr der Vorwurf der kriminellen Vereinigung" übrigbleibe, der so auf sämtliche Tierschutzaktivitäten angewendet werden könne.
Vonseiten der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt heißt es, es gebe sehr wohl neue Ermittlungsergebnisse, aus rechtlichen Gründen dürfe darüber aber keine Auskunft gegeben werden.
SP-Justizsprecher Hannes Jarolim plant nun, Rechtsexperten dazu einzuladen, die Bestimmung "sinnvoll einzuschränken, damit sie nicht überall dort zur Anwendung kommen kann, wo ein Verdacht besteht, der keiner bestimmten Person zugeordnet werden kann."
(Gudrun Springer, DER STANDARD Printausgabe, 8.7.2008)