Litauen will verurteilten Kriegsverbrecher nicht einsperren

Redaktion, 07. Juli 2008 15:24

Berufungsgericht: Algimantas Mykolas Dailide, Nummer neun auf der Liste des Simon-Wiesenthal-Zentrums, stellt "keine Gefahr" dar

Vilnius - Ein Berufungsgericht in der litauischen Hauptstadt Vilnius hat die Inhaftierung eines in Deutschland lebenden NS-Kriegsverbrechers abgelehnt. Nach Medienberichten vom Montag wiesen die Richter den Antrag der Staatsanwaltschaft ab, den 87 Jahre alten Algimantas Mykolas Dailide in Haft nehmen zu lassen. Er war im März 2006 wegen Mitwirkung an der Vernichtung der litauischen Juden während des Zweiten Weltkrieges schuldig gesprochen worden, ohne dass das Gericht aber eine konkrete Strafe verhängte.

Die Staatsanwalt scheiterte mehr als zwei Jahre später auch mit ihrem Antrag, eine fünfjährige Gefängnisstrafe durchzusetzen. Das Gericht bestätigte eine Entscheidung aus erster Instanz, wonach die Nummer neun auf der Liste der meistgesuchten Nazi-Kriegsverbrecher des Simon-Wiesenthal-Zentrums in Jerusalem wegen seines Alters und schlechten Gesundheitszustandes "keine Gefahr für die Gesellschaft darstellt".

Der Litauer hatte 1941 bis 1944 während der Herrschaft des nationalsozialistischen Deutschland für den Geheimdienst seines Landes gearbeitet und war an der Festnahme von Juden beteiligt, die danach ermordet wurden. Er machte auch Jagd auf Juden, die aus dem Ghetto in Vilnius geflüchtet waren. Der Staat Israel verlangte von Litauen noch in diesem Jahr seine Inhaftierung. Dailide lebte ab 1950 in den USA und wurde 2003 wegen seiner Mitwirkung am Holocaust ausgewiesen. Er wohnt in Deutschland. (APA/dpa)

Fritz Wunderlich
12.07.2008 21:34

Litauen, ...

Oldenburg
08.10.2008 12:31
Richtig. Litauen.

Die sind wirklich so.

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.