Surfer im Visier

Die Polizei hat in den ersten vier Monaten seit In-Kraft-Treten der Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz 3.863 Anfragen zur Überwachung von Handy und Internet gestellt. Durchschnittlich ergeben sich daraus 32 Anfragen pro Tag. Dies geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage, die das Liberale Forum an Innenminister Günther Platter gestellt hatte, hervor. Die SPG-Novelle erlaubt es den Sicherheitsbehörden, ohne richterlichen Vorbehalt auf Standortdaten zugreifen zu dürfen.

Pflicht

Die Provider müssten ihre Kunden nicht über die Abfragen der Polizei informieren, so das Ministerium. Eine entsprechende Pflicht lasse sich weder aus dem Datenschutzgesetz noch aus dem Telekommunikationsgesetz ableiten. Die Frage, ob es den Anbietern verboten sei, die Betroffenen von sich aus über die Anfrage der Polizei zu informieren, beantwortet das Ministerium nicht. Bestätigt wird, dass die betroffenen Personen über die Abfrage nicht in Kenntnis gesetzt werden müssen.

"Zusätzliche Mitarbeiter sind nicht zugeteilt."

Zusätzliche Mitarbeiter für den Rechtsschutzbeauftragten, der dem Innenministerium zugeordnet ist, soll es laut Anfrage nicht geben. Laut SPG neu sollten eigentlich die "notwendigen Personal- und Sacherfordernisse" zur Verfügung gestellt werden, um die Masse der Anforderungen bei Bedarf prüfen zu können. Auf die Frage nach Personal antwortete das Ministerium schlicht: "Zusätzliche Mitarbeiter sind nicht zugeteilt."

IMSI-Catchern

Die Novelle zum SPG erlaubt auch den Einsatz von IMSI-Catchern, also Geräten zur Feststellung des Aufenthaltsorts einer gesuchten Person etwa bei einem Lawinenunglück. Die IMSI-Catcher seien allerdings auch in der Lage, Gesprächsinhalte zu erfassen, was laut LIF vom SPG nicht gedeckt ist. Das Innenministerium bestätigt 258 Auskunftsverlangen in den ersten vier Monaten. Auf die Frage, wie denn ein IMSI-Catcher "von der Größe eines mittleren Kühlschranks" zur Rettung in Bergnot geratener Personen eingesetzt werden könne, antwortete Platter: "Eine bundesweite Lösung ist derzeit in Ausarbeitung."

"Betroffene werden niemals erfahren ob sie - schuldig oder unschuldig - in eine Fahndung der Polizei geraten sind"

LIF-Chef Alexander Zach kritisiert vor allem die fehlende Auskunftspflicht: "Betroffene, deren persönliche Daten an die Sicherheitsbehörden weitergegeben werden, werden niemals erfahren ob sie - schuldig oder unschuldig - in eine Fahndung der Polizei geraten sind, geschweige denn ob ihre Daten nachträglich gelöscht werden." Das LIF fordert schon seit längerem, die SPG-Novelle rückgängig zu machen.

"Der Bespitzelung von BürgerInnen ist nun Tür und Tor geöffnet"

Auch die Grünen üben Kritik an der Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz (SPG). Marie Ringler, Technologiesprecherin der Grünen und Mitinitatorin von platterwatch.at: Das Innenministerium sollte wohl besser in Überwachungsministerium umbenannt werden. Unsere schlimmsten Befürchtungen sind eingetreten: der Bespitzelung von BürgerInnen ist nun Tür und Tor geöffnet. Kontrolle gibt es keine." (APA)