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Selbst mit diesem Auto ist Telefonieren am Steuer untersagt

Foto: Archiv
Bis zu 594 Euro kann unerlaubtes Telefonieren im Auto kosten. So hoch fällt die Geldbuße allerdings nur beim europäischen Spitzenreiter, dem Urlaubsland Italien, aus. Dort wurde der bei entsprechendem Verstoß fällige maximale Betrag erst im vergangenen Jahr drastisch erhöht. Im Vergleich fällt die Strafe für die Handy-Nutzung am Steuer in Deutschland mit 40 Euro eher gering aus. Weniger streng wird das Telefonieren im Auto nur in Frankreich und einzelnen osteuropäischen Ländern geahndet. Zu diesem Ergebnis kommt ein aktuell vorgelegter Ländervergleich des BITKOM , mit dem der Branchenverband die Autofahrer rechtzeitig zum Beginn der Urlaubssaison über die im jeweiligen Land anfallenden Strafmaße aufklären will. "Wer mit dem Handy am Ohr fährt, riskiert fast in allen EU-Ländern einen Teil seiner Urlaubskasse", warnt der Präsident des Hightech-Verbandes BITKOM, August-Wilhelm Scheer.

National

"Geldbußen im Straßenverkehr sind rechtlich gesehen eine nationale Angelegenheit", erklärt BITKOM-Sprecher Christian Spahr im Gespräch mit pressetext. Auf diesen Umstand seien letztlich die großen Unterschiede in Bezug auf die veranschlagte Höhe des Strafmaßes zurück zu führen. "Dass die Unterschiede in dieser Hinsicht derart groß sind, ist aber nicht immer bekannt. Mit dem aktuell veröffentlichten Vergleich wollen wir die Autofahrer bewusst zum Beginn der Urlaubssaison darüber informieren", ergänzt Spahr. Auch wenn der BITKOM und die Autofahrerclubs sich verstärkt darum bemühen würden, auf die anfallenden Bußgelder in den verschiedenen Ländern hinzuweisen, sei noch einiges an Aufklärung in diesem Bereich nötig.

Geld

"In diesem Zusammenhang ist aber auch wichtig zu wissen, dass im Gegensatz zu Deutschland in vielen europäischen Ländern keine genau festgelegten Handy-Bußgelder existieren", betont Spahr. Es obliege vielmehr großteils dem Ermessensspielraum der zuständigen Polizeibehörden über das schlussendliche Strafmaß zu entscheiden. "In der Praxis zeigt sich, dass bei derartigen Verstößen nicht immer der maximale Strafsatz verlangt wird", stellt Spahr fest. Beispielsweise seien die 594 Euro Strafe in Italien nur als Obergrenze anzusehen, das Mindeststrafmaß belaufe sich hingegen auf 148 Euro. (pte)