Broukal: "Sicher keine Zustimmung"

Redaktion, 19. Juni 2008 13:50

SPÖ-Wissenschaftssprecher will Hahns Entwurf zur UG-Novelle nicht zustimmen - Grünewald: "Chance verpasst"

Wien - Keine Zustimmung zu "neuen Zugangshürden und der Freigabe der Studiengebühren für ausländische Studierende" gibt es von der SPÖ. Diese Dinge seien "nicht Teil des Regierungsprogramms", so SPÖ-Wissenschaftssprecher Josef Broukal in einer Aussendung. Umgekehrt sei Wissenschaftsminister Johannes Hahn in seinem Entwurf zur Novelle des Universitätsgesetzes (UG) mehr Karrierechancen für Junge und den Ausbau der Mitsprachemöglichkeiten schuldig geblieben. Die SPÖ werde dem mit ihr nicht abgesprochenen "ÖVP-Entwurf" daher sicher nicht zustimmen.

Grünewald: Österreichs Ruf wird geschädigt

Ähnlich äußerte sich der Grüne Wissenschaftssprecher Kurt Grünewald in einer Aussendung. Hahn habe die Chance verpasst, die UG-Novelle für eine Verbesserung der Lage der Studenten zu nutzen. Diese müssten wohl weiterhin mit überfüllten Hörsälen, Wartelisten, fehlenden Laborplätzen und zu wenig Betreuern für ihre Diplomarbeit kämpfen. Durch die Freigabe der Höhe der Studiengebühren für Studenten aus Drittländern werde außerdem der Ruf Österreichs im Ausland geschädigt. Von Hahn forderte Grünewald "ein Bekenntnis, dass die geplanten Zugangsbeschränkungen für Master- und PhD-Studien zu keiner weiteren Reduktion der Studierendenzahlen führen werden". Wie die Rektoren und die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) befürchten auch die Grünen eine weitere Politisierung der Unis durch den steigenden Einfluss der Uni-Räte und deren Bestellung durch den Wissenschaftsminister. (APA)

Melusin
19.06.2008 18:14
Broukal sagt Nein ...

... mit anderen Worten: er wird dem Entwurf zustimmen. - So wie auch sein Kanzler. Oder liege ich falsch? ;-)

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.