Der Wirrwarr um Professorentitel führt zu massiven rechtlichen Ungleichheiten - ein Kommentar der anderen von Stefan Galler
AssistenzprofessorInnen (AssProfs), außerordentliche UniversitätsprofessorInnen alten Typs (aoUnivProfs) und neuen Typs (aUnivProfs), UniversitätsprofessorInnen (UnivProfs), ordentliche UniversitätsprofessorInnen (oUnivProfs). Unklare Begriffe? Hier der Versuch einer Klärung: Die ProfessorInnen aller dieser Gruppen sind selbständige WissenschafterInnen/KünstlerInnen auf Dauerstellen. Die einen wurden nach mehrmaligen Leistungsprüfungen mit internationalen Gutachten vor Ort pragmatisiert; dazu gehören die AssProfs, die aoUnivProfs und die aUnivProfs. Die anderen wurden über Ausschreibungen berufen; dazu gehören die bis 1998 bestellten oUnivProfs und die danach bestellten UnivProfs. Im Jahr 1998 wurden die aoUnivProfs in UnivProfs umbenannt.
Die ProfessorInnen aller genannten Gruppen sind zu selbstständiger Forschung bzw. Erschließung der Künste, Lehre und zu Verwaltungstätigkeit verpflichtet und tragen hierfür Verantwortung - mit nur marginalen Unterschieden. Der Blick in die Gehaltstabelle zeigt deutlichere Unterschiede. Sind die verschiedenen Titel also bloß lohnwirksame Ehrentitel? Keineswegs! Sie markieren eine "Standesschranke" mit massiver Ungleichberechtigung: Nur die oUnivProfs und die UnivProfs gehören zur Professorenschaft und besitzen Professorenrechte. Der Rest wird formal auf der Stufe von Auszubildenden eingereiht und besitzt kaum Rechte (Mittelbau).
Rechtlose Lehrer
Auf die Schulen übertragen, ergäbe sich dieses Bild: AssistenzlehrerInnen, außerordentliche LehrerInnen, LehrerInnen, ordentliche LehrerInnen. Nur die ordentlichen LehrerInnen und die LehrerInnen gehören zur Lehrerschaft und besitzen Lehrerrechte. Der große Rest steht fast rechtlos auf der Stufe der ProbelehrerInnen - obwohl schon lange selbstständig. Dass sich da die Lehrerschaft erhaben fühlt, ist nicht verwunderlich. Wie werden die vielen KollegInnen außerhalb der Lehrerschaft wohl gesehen? Als Halbwüchsige, die noch väterlich zu umsorgen sind? Als Hilfskräfte, die dienen sollen? Als KonkurrentInnen, die besser keine Ansprüche auf Unterrichtsmittel bekommen sollen? Wer versucht, sie als das zu sehen, was sie wirklich sind, nämlich gleichwertige PartnerInnen, wird sich innerhalb der standesbewussten Lehrerschaft keine Freunde machen. Wenn das nicht zu Leistungseinbußen führt!?
Warum besitzen Österreichs Universitäten ein derart desaströses System? Weil Propaganda betrieben wird: "Wir, die Professorenschaft, haben uns bei der Berufung gegen starke internationale Konkurrenz behauptet! Wir sind die höchstqualifizierte Gruppe und die Leistungsträger der Universitäten!" Diese oft zu vernehmenden Äußerungen sind irreführend. Allein schon deswegen, weil ein großer Anteil der Professorenschaft (die 1998 umbenannten aoUnivProfs) gar nie über ein internationales Ausschreibungsverfahren berufen wurde.
Selten Ausschreibungen
Die Berufenen können nicht als alleinige höchstqualifizierte Gruppe bezeichnet werden, da sie nicht aus einem allgemeinen Leistungswettbewerb hervorgehen. Bei Berufungen werden lediglich geeignete BewerberInnen für ausgeschriebene Stellen ausgesucht. Ausschreibungen sind selten, und viele exzellente KandidatInnen sind häufig ausgeschlossen, weil ihre Arbeitsfelder nicht den Ausschreibungen entsprechen. Die Berufenen stellen also lediglich eine Auswahl von Personen dar, deren Auslese von Zufällen mitentschieden wird. Die höchste offiziell an einer Universität zu erwerbende Qualifikation ist die Habilitation.
Habilitiert sind alle ProfessorInnen mit Ausnahme der AssProfs. Die Mehrheit der Habilitierten (aUnivProfs) steht formal auf der Stufe der Auszubildenden. Dagegen haben im Jahr 2002 etwa 2500 WissenschafterInnen aus allen Gruppen namentlich protestiert. Ein massiver Protest gegen einen eklatanten Widerspruch im Gesetz - jedoch erfolglos! Das kann wohl nur darauf beruhen, dass die Leistungen herabgewürdigt werden.
Exzellenz und Engagement
In Wahrheit dürften Exzellenz und Engagement innerhalb und außerhalb der Professorenschaft annähernd gleich sein. Man sollte endlich objektiv nachprüfen. Ebenso sollte ermittelt werden, wie oft aufgrund der "Standesschranke" adäquate Arbeitsmöglichkeiten vorenthalten oder an unfaire Bedingungen geknüpft werden.
Im Regierungsprogramm 2007 wurde festgelegt, alle ProfessorInnen in einer gleichberechtigten Gruppe zu vereinigen. Nun sträubt sich die ÖVP, diese kostenlose Maßnahme in der Gesetzesnovelle zu verwirklichen. Man will lediglich den Zugang zu Leitungsfunktionen für alle jene UniversitätslehrerInnen öffnen, die von der Professorenschaft hierfür als qualifiziert angesehen werden. Diese Änderung würde die kontraproduktive "Standesschranke" nicht einmal dann spürbar abmildern, wenn kein Gutheißen der Professorenschaft notwendig wäre. Effektive Reformen ergeben sich nur dann, wenn alle ProfessorInnen mit gleichen Pflichten auch gleiche Rechte erhalten:
1) Qualitätssicherung kann nicht durch eine Untertanen-Uni, sondern nur durch inneruniversitären Wettbewerb zwischen gleichberechtigten PartnerInnen erreicht werden (wo die Arbeitsmittel leistungsabhängig zugeteilt werden).
2) Für Berufungen qualifizierte KandidatInnen können nur heranreifen, wenn sie ihre Selbständigkeit erproben dürfen.
3) Karrieren sind nur dann wirklich attraktiv, wenn der Aufstieg in höhere Lohngruppen mit ehrenhafterem Titel ausschließlich von der erbrachten Leistung abhängt. Das alles erfordert kompromisslose Gleichberechtigung und Chancengleichheit.
Kurzum, die Professorentitel dürfen keine "Standesschranke" markieren. Sie müssen auch in Österreich nur das sein, was sie in aller Welt sind: lohnwirksame Ehrentitel. (Stefan Galler/DER STANDRAD, Printausgabe, 11. Juni 2008)
Zur Person
Stefan Galler ist Zellphysiologe und arbeitet als a. Univ.-Professor am Fachbereich Zellbiologie der Universität Salzburg mit Schwerpunkt Muskelforschung. Er lehrt auch an der Salzburger Paracelsus Medizinischen Privatuniversität, wo er mehrmals zum Teacher of the Year gewählt wurde.
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