Finanzierung der Unis ist an Erreichen der Leistungsvereinbarungen gebunden - Uni-Ratssperre soll nur mehr für aktive Politiker gelten
Neu eingeführt werden soll im Rahmen der vierjährigen Leistungsvereinbarungen die Möglichkeit des Wissenschaftsministers, den Universitäten jährliche Zielvorgaben zu machen. Bei Erreichung der Vorgaben stehen der Uni die in der Zielvorgabe in Aussicht gestellten finanziellen Mittel zur Verfügung, heißt es in dem vorläufigen Entwurf für die Novelle zum Universitätsgesetz (UG).
Mittelbau sollen Organisationseinheiten leiten
Neu geplant ist, dass auf Vorschlag der Uni-Professoren "eine entsprechend qualifizierte Person" mit einem aufrechten Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis zur Uni vom Rektor zum Leiter einer Organisationseinheit bestellt werden kann. Solche Funktionen waren bisher Professoren vorbehalten, sollen damit künftig aber auch "Mittelbau"-Angehörigen offen stehen. Auswirkungen hat dies auch auf die Zusammensetzung des Senats: Zu den Vertretern der Uni-Professoren, welche weiterhin die absolute Mehrheit im Senat haben sollen, zählen auch die Leiter von Organisationseinheiten, womit theoretisch auch "Mittelbauer" in diese Gruppe aufgenommen werden können.
Kleine Änderungen beim Uni-Rat
Beim Uni-Rat sind nur kleine Änderungen geplant. Mindestens ein Mitglied dieses Aufsichtsgremiums soll über eine wissenschaftliche oder künstlerische Qualifikation verfügen. Jene Rats-Mitglieder, die bisher von der Bundesregierung bestellt wurden, sollen künftig vom Wissenschaftsminister ernannt werden. Bisher mussten ehemalige Politiker bzw. Parteifunktionäre vier Jahre warten, bis sie zum Uni-Rat bestellt werden konnten, künftig soll diese "Sperre" nur für aktive Politiker gelten. (APA)