"Mittelbauer" sollen Einheiten leiten dürfen

Redaktion, 6. Juni 2008, 16:10

Finanzierung der Unis ist an Erreichen der Leistungsvereinbarungen gebunden - Uni-Ratssperre soll nur mehr für aktive Politiker gelten

Neu eingeführt werden soll im Rahmen der vierjährigen Leistungsvereinbarungen die Möglichkeit des Wissenschaftsministers, den Universitäten jährliche Zielvorgaben zu machen. Bei Erreichung der Vorgaben stehen der Uni die in der Zielvorgabe in Aussicht gestellten finanziellen Mittel zur Verfügung, heißt es in dem vorläufigen Entwurf für die Novelle zum Universitätsgesetz (UG).

Mittelbau sollen Organisationseinheiten leiten

Neu geplant ist, dass auf Vorschlag der Uni-Professoren "eine entsprechend qualifizierte Person" mit einem aufrechten Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis zur Uni vom Rektor zum Leiter einer Organisationseinheit bestellt werden kann. Solche Funktionen waren bisher Professoren vorbehalten, sollen damit künftig aber auch "Mittelbau"-Angehörigen offen stehen. Auswirkungen hat dies auch auf die Zusammensetzung des Senats: Zu den Vertretern der Uni-Professoren, welche weiterhin die absolute Mehrheit im Senat haben sollen, zählen auch die Leiter von Organisationseinheiten, womit theoretisch auch "Mittelbauer" in diese Gruppe aufgenommen werden können.

Kleine Änderungen beim Uni-Rat

Beim Uni-Rat sind nur kleine Änderungen geplant. Mindestens ein Mitglied dieses Aufsichtsgremiums soll über eine wissenschaftliche oder künstlerische Qualifikation verfügen. Jene Rats-Mitglieder, die bisher von der Bundesregierung bestellt wurden, sollen künftig vom Wissenschaftsminister ernannt werden. Bisher mussten ehemalige Politiker bzw. Parteifunktionäre vier Jahre warten, bis sie zum Uni-Rat bestellt werden konnten, künftig soll diese "Sperre" nur für aktive Politiker gelten. (APA)

artemis70
01
so ein holler!

es gibt doch längst mittelbauer, sogar ass.profs., als instiutsleiter (ehemals: vorstände)!

Weltklasse Professor
 
00
13.6.2008, 20:09
Richtig!

Auch ich kenne einen Dekan (Ao.Univ.Prof.), einen Institutsvorstand (Ao.Univ.Prof.) und einen Vizerektor (Ass.Prof.), letzterer inzwischen als Beamter im Ruhestand, aber als Vizerektor nach wie vor im Amt.

Das ganze ist in der Tat ein Holler.

rw0009
00
14.6.2008, 00:43

An sich können nach § 20 Abs 5 und § 122 Abs 5 UG von den "Mittelbauern" nur aoProf (UniversitätsdozentInnen im dienstrechtlichen Sinn) Organisationseinheiten leiten; wenn man das UG wörtlich nimmt, sogar nur solche die bis Ende 2003 das Habilitationsverfahren eingeleitet hatten. Es scheint nur so zu sein dass das niemanden wirklich kümmert. Warum auch.

Der "Professorenvorbehalt" gilt übrigens nicht für das Rektorat.

feuerhaken.wordpress.com
02
Kann so nicht stimmen...

aoProfs gehören zum Mittelbau, ich kenn aber einige Institute die von aoProfs geleitet werden...

Blickfang
01
Verantwortung - Mitsprache

Ich finde den Kompromiss zur "Kurie" gar nicht so schlecht. Wer als "Mittelbauer" Verantwortung (=Leitungsfunktion) übernimmt, hat auch Mitspracherecht.

e p4
01
nicht durchdacht

diese "kurie neu" beinhaltet dann also mittelbauangehörige in leitungsfunktionen. das blöde ist nur das die senatsmitglieder nach wie vor - oder hab ich da was übersehen - gewählt werden und damit nur die die zum wahlstichtag dieser "kurie neu" aufgrund der leitungsfunktion angehören wählbar sind. und ich kann mir nicht vorstellen jemanden in irgendein gremiun zu entsenden der durch beendigung der leitungsfunktion sozusagen von ausserhalb meiner kurie abgeschossen werden kann. ( bin nicht mitglied der professoren kurie) . abgesehen davon ist in der professorenkurie der momentane zustand ja nicht als problematisch erkannt. das gute im gegensatz zum vorherigen organisationsgesetz ist das nunmehr klar ist wer die dinge zu verantworten hat

skyrock
01
mag sein

aber er kann auch, so er nicht in das professorale Leitbild passt, sofort von deren Mehrheiten abgewählt werden.
Demokratie sieht anders aus!

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