An sich können nach § 20 Abs 5 und § 122 Abs 5 UG von den "Mittelbauern" nur aoProf (UniversitätsdozentInnen im dienstrechtlichen Sinn) Organisationseinheiten leiten; wenn man das UG wörtlich nimmt, sogar nur solche die bis Ende 2003 das Habilitationsverfahren eingeleitet hatten. Es scheint nur so zu sein dass das niemanden wirklich kümmert. Warum auch.
Der "Professorenvorbehalt" gilt übrigens nicht für das Rektorat.
diese "kurie neu" beinhaltet dann also mittelbauangehörige in leitungsfunktionen. das blöde ist nur das die senatsmitglieder nach wie vor - oder hab ich da was übersehen - gewählt werden und damit nur die die zum wahlstichtag dieser "kurie neu" aufgrund der leitungsfunktion angehören wählbar sind. und ich kann mir nicht vorstellen jemanden in irgendein gremiun zu entsenden der durch beendigung der leitungsfunktion sozusagen von ausserhalb meiner kurie abgeschossen werden kann. ( bin nicht mitglied der professoren kurie) . abgesehen davon ist in der professorenkurie der momentane zustand ja nicht als problematisch erkannt. das gute im gegensatz zum vorherigen organisationsgesetz ist das nunmehr klar ist wer die dinge zu verantworten hat
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