Stein des Anstoßes war eine Bestimmung, wonach die in den vergangenen Jahren geleistete Eingangssteuer bei der Gründung von Privatstiftungen an die Stifter zurückgezahlt hätte werden sollen. Die SPÖ hat diese Passage zwar vor einigen Wochen im Ministerrat mitbeschlossen, nahm ihre Zustimmung im Finanzausschuss des Parlaments aber wieder zurück. Daraufhin blockierte die ÖVP auch die im selben Gesetzesentwurf geregelte Anhebung von Pendlerpauschale und Kilometergeld. Diese "wechselseitige Blockade" habe man nun aufgehoben, sagte Gusenbauer.
Eingangssteuer wird nicht zurückerstattet
Konkret erläuterte Molterer, dass die in den vergangenen Jahren geleistete Eingangssteuer den betroffenen Stiftern nicht zurückerstattet wird. Dafür wird diese Steuer für künftige Stifter halbiert und zwar von derzeit fünf auf 2,5 Prozent. Gusenbauer bezeichnete das als vernünftige Regelung, wenn man damit - nach einigen Jahren mit fünf Prozent - auf den ursprünglichen, von SP-Finanzminister Ferdinand Lacina eingeführten Eingangssteuersatz von 2,5 Prozent zurückkehre. Molterer lobte, dass die Errichtung von Stiftungen noch attraktiver werde.
Ebenfalls klargestellt wird nun, dass innerhalb von Stiftungen zwar weitere "Substiftungen" gegründet werden dürfen. Dies allerdings nur, wenn deren Stiftungszweck auch jenem der Mutterstiftung entspricht. Damit soll laut Molterer der Missbrauch der steuerlich attraktiven Stiftungen für andere als im Stiftungszweck geregelte Vorhaben verhindert werden.