Münchner Gericht erkennt eigenschöpferischen Gehalt an
München - Der Krimi-Bestseller "Tannöd" ist einer noch nicht
rechtskräftigen Gerichtsentscheidung gemäß kein
Plagiat. Die Entscheidung kam nicht überraschend.
Eine Zivilkammer des Landgerichts München I hat am Mittwoch
die Klage des Sachbuchautors Peter Leuschner gegen die
Romanschriftstellerin Andrea Maria Schenkel abgewiesen. Ihr Roman sei
"trotz bestehender Parallelen" zu dem Sachbuch "Der Mordfall
Hinterkaifeck" wegen seines eigenschöpferischen Gehalts als
"urheberrechtlich unbedenklich" anzusehen, heißt es. Hintergrund beider Bücher ist ein bis
heute nicht aufgeklärter sechsfacher Mord auf einem Einödhof in
Bayern im Jahre 1922.
Leuschner warf der Krimi-Autorin vor, ihren Bestseller praktisch
von seinem Buch abgeschrieben zu haben. Sie habe Szene- und
Handlungselemente übernommen, die auf seiner Fantasie basierten und
damit urheberrechtlich geschützt seien. Dem schloss sich das Gericht
nicht an. Nach Durchsicht der noch vorhandenen Ermittlungsakten,
Polizeiberichte und Pressemitteilungen kamen die Richter zu dem
Ergebnis, Leuschner habe häufig lediglich historische Überlieferungen
weiter ausgeschmückt. Schenkel konnte laut Urteil bestimmte
Handlungselemente öffentlich zugänglichen amtlichen Dokumenten
entnehmen.
So weit sich die Autorin einzelner Szenen des Sachbuchs bedient
habe, sind diese laut Urteil "nicht so bestimmend", dass sie den
ganzen Kriminalroman prägten. Dessen hervorstechende Eigenart ergebe
sich "aus Stil, Aufbau und Erzählweise".
Schon in der mündlichen
Verhandlung im Februar hatte Vorsitzender Thomas Kaess deutlich
gemacht, dass in seinen Augen die übernommenen Details "keine stark
prägenden Elemente sind". Der Streitwert des Verfahrens wurde auf 500
000 Euro festgesetzt. (APA/dpa)