Urteil: Bestseller "Tannöd" kein Plagiat

Redaktion, 30. Mai 2008 13:40

Münchner Gericht erkennt eigenschöpferischen Gehalt an

München - Der Krimi-Bestseller "Tannöd" ist einer noch nicht rechtskräftigen Gerichtsentscheidung gemäß kein Plagiat. Die Entscheidung kam nicht überraschend.

Eine Zivilkammer des Landgerichts München I hat am Mittwoch die Klage des Sachbuchautors Peter Leuschner gegen die Romanschriftstellerin Andrea Maria Schenkel abgewiesen. Ihr Roman sei "trotz bestehender Parallelen" zu dem Sachbuch "Der Mordfall Hinterkaifeck" wegen seines eigenschöpferischen Gehalts als "urheberrechtlich unbedenklich" anzusehen, heißt es. Hintergrund beider Bücher ist ein bis heute nicht aufgeklärter sechsfacher Mord auf einem Einödhof in Bayern im Jahre 1922.

Leuschner warf der Krimi-Autorin vor, ihren Bestseller praktisch von seinem Buch abgeschrieben zu haben. Sie habe Szene- und Handlungselemente übernommen, die auf seiner Fantasie basierten und damit urheberrechtlich geschützt seien. Dem schloss sich das Gericht nicht an. Nach Durchsicht der noch vorhandenen Ermittlungsakten, Polizeiberichte und Pressemitteilungen kamen die Richter zu dem Ergebnis, Leuschner habe häufig lediglich historische Überlieferungen weiter ausgeschmückt. Schenkel konnte laut Urteil bestimmte Handlungselemente öffentlich zugänglichen amtlichen Dokumenten entnehmen.

So weit sich die Autorin einzelner Szenen des Sachbuchs bedient habe, sind diese laut Urteil "nicht so bestimmend", dass sie den ganzen Kriminalroman prägten. Dessen hervorstechende Eigenart ergebe sich "aus Stil, Aufbau und Erzählweise".

Schon in der mündlichen Verhandlung im Februar hatte Vorsitzender Thomas Kaess deutlich gemacht, dass in seinen Augen die übernommenen Details "keine stark prägenden Elemente sind". Der Streitwert des Verfahrens wurde auf 500 000 Euro festgesetzt. (APA/dpa)

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