Reiche parken Vermögen gern in Privatstiftungen. Bevorzugt der Staat sie mit Steuergeschenken in Millionenhöhe? Experten üben harte Kritik, Finanzrechtler Doralt spricht von "Sauerei"
Wien - Es war eine Nacht-und-Nebel-Aktion im wahrsten Sinne des Wortes: Lange nach Büroschluss nahmen die Beamten des Finanzministeriums am Dienstagabend noch Änderungen an jenem Steuergesetz vor, das am nächsten Morgen vom Ministerrat abgesegnet wurde. Was am Ende herauskam, bezeichnet Werner Doralt, Vorstand des Instituts für Finanzrecht an der Uni Wien, als "verfassungswidrig". Und als "große Sauerei".
In der Kritik stehen die Privatstiftungen, wo reiche Menschen in Österreich ihr Geld parken. Weil so Familienvermögen zusammengehalten wird, argumentieren Befürworter. Weil sich damit Steuern sparen lassen, monieren Gegner.
Kritik an "neuen Privilegien"
"Nun bekommen die Stiftungen weitere Privilegien", kritisiert Doralt. Wer bislang Geld in eine solche Institution steckte, musste fünf Prozent Eingangssteuer zahlen - gedacht als ausgleichende Gerechtigkeit gegenüber Normalbürgern, die Erbschafts- und Schenkungssteuer berappten. Doch nun wurden diese Steuern abgeschafft. Damit Stiftungen attraktiv blieben, heißt es im Büro von Finanzminister Wilhelm Molterer (ÖVP), hätten diese auch einer Erleichterung bedurft. Diese sieht, dem Vernehmen nach auf Wunsch der Stifterlobby, wie folgt aus: Stiftungen können künftig die bezahlte Eingangssteuer auf zu entrichtende Körperschaftsteuer anrechnen lassen.
De facto bekämen Stiftungen damit eine längst bezahlte Steuer zurück, ärgert sich Doralt und will den Passus notfalls persönlich vor dem Verfassungsgericht bekämpfen: "Im Gegensatz zu den Stiftungen bekommen alle anderen, die 15 Jahre Erbschafts- und Schenkungssteuer gezahlt haben, ja nichts zurück." Sollte das Höchstgericht ihm recht geben, meint er, müsste der Fiskus auch Normalbürgern eine Rückzahlung gewähren. Was sich auf eine Summe in Milliardenhöhe belaufen könnte.
Günstiger als Sparbücher
Schon bisher besaßen Privatstiftungen Vorteile, die nach Meinung von Kritikern die fünf Prozent Eingangssteuer bei weitem kompensierten. Auf die Zinsen von eingebrachtem Vermögen ist nur ein Steuersatz von 12,5 Prozent fällig, während jeder Sparbuchbesitzer das Doppelte an Kapitalertragssteuer zahlt. Das Vermögen wächst deshalb schneller an. Nimmt der Begünstigte Geld aus der Stiftung, etwa um es auszugeben, sind zwar noch einmal 25 Prozent Steuer fällig. Der bereits bezahlte Betrag (die 12,5 Prozent) wird darauf aber angerechnet. Wer - und das ist angesichts der hoher Summen in Stiftungen wohl die Regel - nur einen kleinen Teil der Gewinne zum Leben entnimmt, spart unterm Strich erheblich Steuern.
Überhaupt steuerfrei lassen sich Gewinne aus Unternehmensbeteiligungen lukrieren. Verkauft jemand ein größeres Aktienpaket (über ein Prozent an einem Unternehmen), wären normalerweise Steuern fällig. In den Privatstiftungen greift der Fiskus hingegen nicht zu. Wieder gilt: Nur für den entnommenen Anteil fallen 25 Prozent an, der Rest kann sich - je nach Anlageform - steuerfrei oder steuerbegünstigt vermehren.
"Privatstiftungen lassen die Reichen gezielt reicher werden", urteilt Stephan Schulmeister vom Institut für Wirtschaftsforschung. Rund 60 Milliarden Euro parken in etwa 3000 Stiftungen, wegen diverser Spesen zahlt sich Stiften ab etwa zwei Millionen Euro Vermögen aus. Durch die eingeräumten Privilegien, schätzt Schulmeister, verzichte der Staat auf Steuereinnahmen von einer Milliarde Euro.
Flucht in Steueroasen
Der Finanzminister sieht das freilich genau umgekehrt. Gäbe es keine Stiftungen, so das Argument, wäre das Gros des Vermögens gar nicht in Österreich, sondern in irgendeiner Steueroase. Der Staat würde davon keinen Cent Steuern kassieren. Die von Kritikern beanstandeten Vorteile hält man im Büro von Minister Molterer für nicht dramatisch. Und dass Stiftungen weiterhin eine Art Erbschaftssteuer zahlen sollen, während sie für die Allgemeinheit abgeschafft sei, wäre nicht gerecht.
Hindert der Finanzminister Reiche also an der Flucht? Schulmeister widerspricht. Es sei nicht so leicht, sich legal in Steueroasen abzusetzen - siehe Skandal um Finanzflüchtlinge in Liechtenstein. "Der Flick wäre vielleicht nicht gekommen", nennt Schulmeister einen berühmten Stifter, den verstorbenen deutschen Milliardär Karl Friedrich Flick: "Aber die meisten Reichen in Österreich würden wohl gar nicht an Flucht denken." (Gerald John, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 9.5.2008)