Die entsprechende Novelle zum Passgesetz werde in den nächsten Tagen in Begutachtung geschickt, kündigte Innenminister Günther Platter (ÖVP) am Montag an. Dass zwei Fingerabdrücke im Reisepass abgebildet werden müssen, ist Gegenstand einer EU-Richtlinie. Umgesetzt werden muss diese spätestens Mitte 2009. Platter geht davon aus, dass in Österreich bereits in den ersten drei Monaten des kommenden Jahres die Dokumente mit den Abdrücken versehen werden, jedenfalls aber vor der Hauptreisezeit. Die Dauer der Ausstellung soll bei fünf Werktagen bleiben. Produziert werden die Pässe zentral von der Staatsdruckerei. Die Kosten werden vorerst weiterhin 69 Euro betragen.
Lizenz vom Bürgermeister
Soweit möglich werden auch künftig die Reisepässe am Gemeindeamt beziehungsweise Magistrat ausgestellt. Dafür bedarf es jedoch der Ermächtigung der Bürgermeister zur Abnahme der Fingerabdrücke bei der Entgegennahme der Anträge. Seit einigen Monaten wurden laut Innenminister gemeinsam mit Vertretern der Länder und Magistrate die für die Einführung notwendigen Rahmenbedingungen erarbeitet. Ein Testbetrieb ist in der zweiten Hälfte des heurigen Jahres vorgesehen.
Besonderes Augenmerk werde bei Entwicklung und Produktion auf den Datenschutz gelegt, versichert das Innenministerium. Die Daten eines Reisepasses könnten aufgrund des Sicherheitschips nicht unerkannt verändert oder kopiert werden. Auch eine nachträgliche Speicherung von Daten sei nicht möglich. Was auch der Grund dafür ist, dass Inhaber von 2006 eingeführten Chip-Pässen mit digitalisiertem Bild nicht einfach mit dem Fingerprint erweitert werden können. Die spätestens ab kommenden Jahr alten Pässe behalten aber ihre Gültigkeit und reichen für Reisen - auch in die USA - aus. Eine Visumspflicht, wie für Inhaber von alten, grünen Pässen für USA-Reisen, ergibt sich durch das Fingerabdruck-Update nicht.
Als Nebeneffekt kann sich das Innenministerium darüber freuen, in Zukunft von allen österreichischen Passinhabern Fingerabdrücke zu besitzen; zentral gespeichert in der Passdatenbank. Ein Abgleich im Fall eines Verbrechens, bei dem Fingerabdrücke gefunden wurden, wird damit jederzeit möglich.
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