Ansichtssache
Gerichtszeichnungen von Oliver Schopf

Gerichtszeichnung: Oliver Schopf
Nächste Woche wird noch Zeuge Norbert Steger gehört.

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Wien - Die Nerven liegen schon ein wenig blank, nach 90 Bawag-Verhandlungstagen, dementsprechend unlocker auch die Stimmung am 91. Prozesstag. Gleich zu Beginn ergriff Wolfgang Brandstetter Wort und Mikrofon; der Strafrecht-Uniprofessor vertritt die Privatbeteiligte Bawag. Helmut Elsner, den Brandstetter ursprünglich kurz beraten hatte, führt einen subkutanen Konflikt, der vorige Woche aufgebrochen ist, mit diesem.

Rund um die Diskussion über verschwundene Unterlagen sagte Elsner aus, Brandstetter habe ihm Anfang 2006 erzählt, dass "es in der Bawag drunter und drüber geht". Brandstetter habe ihn vertreten, daheim besucht, habe auch ein Honorar bekommen. (Angeblich geht es um rund 6000 Euro.) Letztendlich habe ihm Brandstetter andere Anwälte empfohlen. Im übrigen strapazierte Elsner, wie berichtet, seine Theorie, er sei Opfer der Politik geworden. Brandstetter war bei dieser Aussage nicht dabei gewesen.

Interessenkonflikt

Die Anschuldigungen entbehrten jeder sachlichen Grundlage; ausführlich schilderte Brandstetter die Entstehungsgeschichte seines Mandats. Komprimiert: Johann Zwettler habe ihn im Oktober 2005 (nach dem Refco-Blitzkredit) mit einer Strafanzeige gegen Refco beauftragt; er habe Kontakt zu "allen Angeklagten gehabt". Der Verdacht, der zur Anklage geführt hat, habe sich erst "allmählich 2006 ergeben". Als sich der Interessenkonflikt im Frühling 2006 offenbarte, habe er Elsner nicht mehr beraten, so Brandstetter zum STANDARD.

Die ausführlichen Erklärungen haben einen handfesten Grund: Doppelvertretungen sind Anwälten strikt verboten; werden der Rechtsanwaltskammer Fälle bekannt, erteilt sie die Weisung auf Niederlegung beider Mandate oder leitet, bei Anzeigen, Disziplinarverfahren ein.

Bei Brandstetter, der so eine Doppelvertretung ausschließt, ist es wieder ein bisschen anders: Er ist kein Anwalt, sondern in die Strafverteidigerliste beim Oberlandesgericht (OLG) eingetragen und untersteht damit der "Aufsicht" des OLG. Dieses hat aber keine förmliche Disziplinargewalt und kann nur prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eintragung in die Verteidigerliste (die gemäß neuer Strafprozessordnung ausläuft) allenfalls weggefallen sind.

Hellseher und der allerletzte Zeuge

Anschließend gab es wieder Business as usual: Staatsanwalt Georg Krakow nahm Stellung zu Fragen von Elsner-Anwalt Wolfgang Schubert. Bloß zwei Exempel seiner Ablehnungen: "Wir sind hier nicht in der Millionenshow, der Sachverständige ist keine allgemeine Auskunftsperson". Oder: "Eine Antwort auf diese Frage setzt auch retrospektiv hellseherische Fähigkeiten voraus".

Apropos seherisch: Schubert hält ein Prozessende Mitte Mai für möglich. Am nächsten Dienstag kommt aber noch der "allerletzte" Zeuge: Anwalt Norbert Steger, der Verwaltungsrat in der Casino-Jericho-Gesellschaft CAP war und Treuhänder der Schlaff-Gruppe. Von ihm erhofft die Richterin Auskunft zu "ominösen Zahlungsflüssen" aus der CAP. (Renate Graber, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 16.4.2008)