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Grafik: Archiv
Das Handelsgericht Wien (HG Wien) hat den Mobilfunkanbieter One wegen irreführender Werbung zur Unterlassung verurteilt. Die Ankündigung von One für den Tarif "Die große Plaudertasche", mit "O Cent in alle Netze. 25 Euro im Monat" sei irreführend, weil tatsächlich Telefonate zu "3" zusätzlich verrechnet werden, erkannte das Gericht in einem Verfahren, das der Verein für Konsumenteninformation (VKI)im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums geführt hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Verrechnung

Tatsächlich wurden beim One-Tarif "Die große Plaudertasche" Telefonate zu "3" zusätzlich zur Grundgebühr mit einem Tarif von 0,20 Cent pro Minute verrechnet. Auf diese Ausnahme wurde nur unzureichend - im Kleindruck auf der Internetseite an unauffälliger Stelle - hingewiesen.

Reaktion

Konsumentenschutzminister Erwin Buchinger (S) zeigt sich über das Urteil erfreut: "Es ist zu hoffen, dass dieses Urteil Auswirkungen auf künftige Werbemaßnahmen aller Mobilfunkbetreiber hat", so Buchinger heute, Sonntag, in einer Presseaussendung. Er verweist auch darauf, dass Verfahren gegen weitere Betreiber, die vor Weihnachten ähnlich irreführende Werbungen geschaltet haben, in seinem Auftrag vom VKI geführt werden.

Regelung

Buchinger fordert zugleich eine gesetzliche Regelung zur Abschöpfung des Gewinns, der aus irreführenden Werbemaßnahmen lukriert wird. "Wir brauchen wirksame gesetzliche Instrumente, um irreführende Ankündigungen im Interesse der Konsumenten zu verhindern", so der Konsumentenschutzminister. (APA)